Room108 BV
Die Anschrift: Heusdensebaan 65, 5061PN, Oisterwijk
Handelskammer: 60765542
Standortnummer: 000029930537
Mehrwertsteuer: NL854050528B01
VON CBW ANERKANNTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOME SHOPS
Diese Bedingungen gelten für Einkäufe, die ab dem 01.11.2022 getätigt werden.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende CBW-Vertragshändler:
Room108 Hilversum (ehemals Room108 Amsterdam)
Room108 Rotterdam (NL)
Room108 & Gusj Markt Eindhoven (NL)
Whoon Oisterwijk (NL)
Zen-Lifestyle-Wijchen
Kotter Living Oldenzaal
Pine Design Living Zuidlaren
Diese Unternehmen sind keine Mitglieder des CBW und haben ihre eigenen Bedingungen (konsultieren Sie die entsprechende Website des Geschäfts):
Room108 Zwolle
Room108 Bonheiden: Unternehmernummer 0633.966.759
Room108 Brugge: Unternehmernummer 0758.934.829
Room108 Kalmthout: Unternehmernummer 0865.962.946
Room108 Sint-Truiden
Room108 Waregem
Trendo Living Roermond
Trendo Living Essen
Het Monument
ARTIKEL 1 • Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen:
Der Unternehmer: der CBW-anerkannte Verkäufer/Auftragnehmer, Teilnehmer des SG CBW, der einen Vertrag mit dem Käufer abschließt oder abschließen möchte;
Der Käufer: Der Käufer/Besteller oder die Person, die einen Vertrag mit dem Unternehmer abschließt oder abschließen möchte;
Firmenkunden: der Kunde in Ausübung seines Berufs oder Geschäfts handelt;
Verbraucher: der Kunde handelt nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts;
Folge: das tatsächliche Angebot der gekauften Produkte und/oder Halbfertigprodukte an den Käufer;
Lieferung: die Produkte und/oder Arbeiten wie vereinbart gebrauchsfertig zur Verfügung zu stellen;
Fernabsatzvertrag: der Vertrag mit einem Verbraucher, bei dem bis zum Abschluss des Vertrages ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1e des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (z.B. Webshop oder Versandhandel) verwendet werden;
Off-Sale-Vereinbarung: ein Vertrag, der mit einem Verbraucher außerhalb der Verkaufsräume des Unternehmers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1f des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird (z. B. in der Wohnung des Verbrauchers, auf bestimmten Messen oder auf der Straße);
SG CBW: Stichting Garantieregelingen CBW, die für die Durchführung und Durchsetzung der in den Artikeln 19 und 21 dieser Bedingungen genannten Verbraucherregelungen zuständig ist;
SG CBW-Teilnehmer: der CBW-anerkannte Unternehmer, der sich oder eine oder mehrere seiner Niederlassungen/Betriebsgesellschaften der Stiftung CBW-Garantieprogramm angeschlossen hat;
Anzahlung: die Zahlung eines Teils des vereinbarten Preises durch den Kunden bei Abschluss des Vertrages;
Vorauszahlung: eine Zahlung (eines Teils) des Kaufpreises vor der Lieferung an den Käufer;
Produkt: Digitale Elemente: digitale Inhalte oder eine digitale Dienstleistung, die in ein Produkt integriert oder mit diesem verbunden sind und ohne die das Produkt seine Funktionen nicht erfüllen kann;
Boden: Unterboden und/oder Zwischenboden und/oder Bodenbelag;
Unterboden: die vorhandene Oberfläche, auf der die Arbeiten ausgeführt werden sollen;
Zwischengeschoss: das zwischen dem Unterboden und dem Bodenbelag aufgebrachte Material, ausgenommen Reparaturmaterial für den Unterboden.
Verbinden: Anschluss aller Zu- und Rücklaufleitungen und Verkabelungen an vorhandene und korrekt installierte Anschlusspunkte;
Installieren: die Installation aller für die ordnungsgemäße Montage des Produkts erforderlichen Vor- und Rücklaufleitungen, Leitungen und Anschlusspunkte;
Montage (Platzierung): Montage und Einstellung des Produkts oder von Teilen davon;
Andere Arbeiten: Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten, Boden- und Wandnivellierung und Fliesenbearbeitung;
Beauftragter für die Beilegung von Streitigkeiten: die unabhängige Stelle, der das SG CBW die Bearbeitung von Streitfällen übertragen hat.
ARTIKEL 2 • Gültigkeit
Diese Bedingungen dürfen nur von CBW-zertifizierten Einrichtungshändlern und ausschließlich für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen im Bereich der Wohnungseinrichtung verwendet werden.
Diese Bedingungen gelten nur in der Situation einer Transaktion zwischen:
- ein CBW-anerkannter Händler, der in den Niederlanden niedergelassen ist und mit einem Kunden Geschäfte macht
- ein CBW-anerkannter Händler mit Sitz im Ausland, der Geschäfte mit einem in den Niederlanden ansässigen Kunden tätigt.
ARTIKEL 3 • Geistiges Eigentum
1. Der Unternehmer behält sich das geistige Eigentum an u.a. zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Proben und Modellen vor. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Kunde diese unverzüglich zurückzugeben. Stehen dem Unternehmer darüber hinaus weitere gesetzliche Rechte zu, kann er diese geltend machen.
2. Der Kunde darf Hinweise auf geistige Eigentumsrechte an den von der Firma gelieferten oder zur Verfügung gestellten Leistungen nicht entfernen oder verändern.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Material des Unternehmers, das geistigen Eigentumsrechten unterliegt, ohne die Genehmigung des Unternehmers zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verwerten oder auszustellen.
ARTIKEL 4 • Angebot
1. Alle Angebote sind bis einschließlich 21 Tage nach dem Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Sie beruhen auf den Daten, Zeichnungen und Messungen des Unternehmers und den vom Kunden zur Verfügung gestellten Maßen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Unternehmer alle Tatsachen und/oder Umstände mitzuteilen, die sich auf die Erfüllung des Vertrages auswirken können, soweit sie für das Angebot von Bedeutung sind (siehe auch Artikel 7 und 8). Bei der Messung von Bodenflächen verwendet der Unternehmer die größten Längen- und Breitenmaße unter Berücksichtigung der bei den Lieferanten bestellten Verpackungseinheiten (Laufmeter Teppichboden, Pakete Laminat, Sockelleisten in voller Länge usw.). Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sowie Muster und Modelle, die vom Unternehmer stammen, sind so genau wie möglich.
2. Das Angebot muss eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der auszuführenden Arbeiten, den Gesamt(kauf)preis, die Lieferzeit, die Zahlungsbedingungen und die Risiken für beide Parteien enthalten. Im Falle einer Bestellung "auf Abruf" muss das Angebot eine Erläuterung dazu und Informationen über die Lieferzeit nach dem Abruf enthalten, wie in Artikel 6 Abs. (1) erwähnt.
6. Der Kostenvoranschlag enthält den Materialpreis und die Art und Weise, wie der Preis für die auszuführende Arbeit berechnet wird. Es gibt zwei Möglichkeiten: Vertragssumme oder Regie. Bei der Auftragssumme einigen sich die Parteien auf einen festen Betrag, zu dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Beim Kostenaufschlag gibt der Auftragnehmer genau an, was den Preis bestimmt (z. B. Stundensatz und Preise für die benötigten Materialien). Auf Wunsch des Kunden kann der Unternehmer einen Richtpreis angeben, der eine Schätzung der Gesamtkosten darstellt. Im Kostenvoranschlag wird angegeben, ob zusätzliche Kosten wie Fracht-, Liefer-, Montage-, Zahlungs- oder Portokosten anfallen.
3. Im Angebot nicht erwähnte Arbeiten sind im vereinbarten Preis nicht enthalten. Wenn der Kunde sie verlangt, kann sich der Preis erhöhen (siehe auch Punkt 13).
4. Der Käufer muss sich vergewissern, dass der Unternehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann.
5. Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag nicht an, kann der Unternehmer die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung stellen, jedoch nur, wenn der Kunde bei oder vor der Anforderung des Kostenvoranschlags nachweislich auf die (Höhe der) Kosten hingewiesen wurde. Der Kunde wird mit der Bezahlung der Angebotskosten Eigentümer des Angebots und der Zeichnungen. Das geistige Eigentum bleibt bei dem Unternehmer.
ARTIKEL 5 • Vereinbarung (für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene oder Fernabsatzverträge: siehe Artikel 18)
(für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz: siehe
Artikel 18)
1. Beim Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher kann der Gewerbetreibende eine Anzahlung verlangen. Im Falle eines Geschäftskunden (nicht eines Verbrauchers) gelten keine Höchstprozentsätze. Im Falle eines Verbrauchers hängt die Höhe des Höchstprozentsatzes vom Produkt ab.
2. Der Höchstbetrag für Verbraucher beträgt 25%, mit Ausnahme der unten aufgeführten Produkte, für die 15% der Höchstbetrag ist:
a. Küchen/Bäder/Sanitäranlagen und/oder Teile davon und/oder damit verbundene Arbeiten;
b. Parkett-, Massivholzdielen-, Marmoleum-, PVC-, Treppenrenovierungs-, Naturstein-, Kies-, (Kies-)Fliesen-, Guss-, Beton-, Betonoptik-, Kork- und Laminatböden und/oder Arbeiten, die im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführen sind.
c. alle anderen Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, sofern sie auf www.cbw-erkend.nl aufgeführt sind.
3. Für die in Absatz 2 genannten Anzahlungssätze gelten die Anzahlungsregeln des Artikels 19. Dies gilt nicht für einen Fernabsatzvertrag.
4. Für einen Fernabsatzvertrag gelten keine Höchstprozentsätze für die Anzahlung, mit Ausnahme der in Artikel 11 Absatz 2 beschriebenen gesetzlichen Beschränkungen.
5. Preiserhöhungen können an Geschäftskunden weitergegeben werden.
6. Für Verbraucherpreiserhöhungen, die nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung eintreten, gilt Folgendes:
- Preiserhöhungen aufgrund gesetzlicher Maßnahmen (z. B. Mehrwertsteuererhöhung) können immer weitergegeben werden.
- Andere Preiserhöhungen dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Kaufpreis unter Vorbehalt von Preiserhöhungen vereinbart wurde.
- Bei Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss kann der Verbraucher wählen, ob er den Kaufvertrag auflöst oder der Preiserhöhung zustimmt.
- Im Falle von Preiserhöhungen nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsabschluss muss der Unternehmer die Gründe für die Preiserhöhung angeben, und die Parteien müssen sich beraten.
7. Preissenkungen nach Vertragsabschluss, z.B. durch Ausverkauf, Räumungsverkauf, Sonderangebote oder Rabatte auf Ausstellungsmodelle, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
8. Der Unternehmer bleibt Eigentümer der verkauften Produkte, bis der Käufer den Preis (und etwaige zusätzliche Kosten) vollständig bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte mit Sorgfalt zu behandeln. Er darf die Produkte bis zur Zahlung des geschuldeten Betrags nicht an Dritte weitergeben, verpfänden oder von dem Ort entfernen (lassen), an dem sie geliefert wurden.
9. Der Unternehmer kann ohne Inverzugsetzung den Vertrag im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung oder einer gerichtlichen Umschuldung des Kunden ganz oder teilweise außergerichtlich auflösen.
10. Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden kann der Gewerbetreibende eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen, bevor er den Vertrag ausführt oder fortsetzt.
11. Der Unternehmer muss einem Geschäftskunden niemals einen anderen als den in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Schadenersatz zahlen. Er muss keine anderen direkten oder indirekten Schäden, einschließlich Schäden Dritter, entgangenen Gewinn und dergleichen, bezahlen.
12. Der Unternehmer kann Abrufkosten in Rechnung stellen, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Ist die Beförderung nicht im Vertrag enthalten, kann der Unternehmer immer Abrufkosten berechnen, außer im Falle der Nichtübereinstimmung.
ARTIKEL 6 • Lieferzeit
1. Die Lieferzeit ist der vereinbarte Zeitpunkt, zu dem die Arbeiten ausgeführt oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferfrist ist fest, es sei denn, im Vertrag ist eine voraussichtliche Lieferfrist angegeben. Ist keine Lieferfrist vereinbart, gilt bei einem Verbraucherkauf eine feste Lieferfrist von 30 Tagen.
2. Wird die erwartete Lieferzeit nicht eingehalten, wird dem Unternehmer eine Nachfrist zur Lieferung eingeräumt. Die Nachfrist beträgt maximal einen Monat, ist aber nie länger als die ursprüngliche Lieferfrist. Etwaige Preiserhöhungen innerhalb dieser Frist dürfen nicht weitergegeben werden.
3. Bei Überschreitung der Nachfrist oder der fest vereinbarten Lieferzeit kann der Kunde den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auflösen und/oder Schadensersatz verlangen.
4. Wird die voraussichtliche oder fest vereinbarte Lieferzeit überschritten, haftet der Unternehmer bei einem Vertrag mit einem Unternehmer nicht für Folgeschäden jeglicher Art.
5. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher muss der Gewerbetreibende den Schaden ersetzen, der mit der Selbstbeteiligung zusammenhängt und der ihm zugerechnet werden kann, auch im Hinblick auf die Art der Haftung und die Art des Schadens. Der Verbraucher muss den Schaden so weit wie möglich begrenzen.
6. Wurde vereinbart, dass Bestellungen vom Unternehmer nach der Mitteilung des Verbrauchers bestellt werden (Bestellung auf Abruf), beginnt die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferfrist mit dem Abrufdatum. Der Abruf muss innerhalb von neun Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Abruf, so erinnert der Unternehmer den Kunden schriftlich und gibt ihm eine Frist von höchstens drei Monaten, um noch abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Unternehmer den Vertrag auflösen oder den Vertrag als aufgelöst betrachten und vom Kunden gemäß Artikel 12 Schadenersatz verlangen.
ARTIKEL 7 • Rechte und Pflichten des Unternehmers
1. Der Unternehmer liefert die Produkte gut, solide und wie im Vertrag vereinbart. Die Arbeiten werden gut, solide und vereinbarungsgemäß ausgeführt.
2. Bei der Lieferung von Produkten und der Durchführung von Arbeiten hat der Unternehmer die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
3. Der Unternehmer weist den Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hin, dass der Verbraucher die Eignung des Ortes, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, sicherstellt, z. B. dass die Bau- und/oder Installationsvorschriften eingehalten wurden. Weist der Unternehmer nicht (rechtzeitig) darauf hin, so hat er den unmittelbaren Schaden und die Kosten, die dem Verbraucher entstehen, zu ersetzen, und er trägt gegebenenfalls seinen eigenen Schaden selbst.
4. Der Unternehmer weist auch den Käufer darauf hin:
- Ungenauigkeiten im Auftrag oder in der zugewiesenen Arbeit, z. B. Arbeiten auf einem unsicheren Untergrund;
- die Mangelhaftigkeit oder Untauglichkeit bestimmter Sachen, z. B. vom Verbraucher zur Verfügung gestellte Materialien oder Werkzeuge; dies gilt nur, wenn der Unternehmer sie kennt oder vernünftigerweise kennen müsste. Unterlässt der Unternehmer dies, so haftet er für den Schaden, es sei denn, der Schaden ist ihm nicht zuzurechnen.
5. Der Unternehmer gibt, wenn er vom Käufer informiert wurde (siehe Artikel 8 Absatz 5), die Informationen über die Notwendigkeit des Einsatzes von Spezialgeräten wie z.B. einer Hebebühne oder eines Krans, die von ihm im Rahmen seiner Fachkenntnisse erwartet werden können. Die Parteien vereinbaren, auf wessen Kosten und Risiko die Verwendung der Spezialgeräte erfolgen soll.
6. Der Unternehmer setzt die Arbeit nach der Gründung regelmäßig fort.
7. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die für diese Arbeiten kompetent sind.
8. Verzögern sich die Arbeiten aufgrund von Umständen, die der Verbraucher zu vertreten hat, so verlängert sich die Lieferfrist.
9. Hat der Kunde Wünsche zur Schalldämmung eines Fußbodens (z.B. in Wohnungen), wird der Unternehmer den Kunden um eine Erklärung bitten, die den gemessenen Wert von Unterboden und Estrich enthält. Tut der Besteller dies nicht oder liegt es nicht vor, warnt der Unternehmer den Besteller vor einer möglichen geringeren Schalldämmung nach Fertigstellung. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass er nachweisen kann, dass die gelieferten Produkte die beabsichtigte schalldämmende Wirkung haben, z.B. durch Vorlage von Produktinformationen des Lieferanten des Zwischenbodens.
ARTIKEL 8 • Rechte und Pflichten des Kunden
1. Der Käufer stellt sicher, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeiten ausführen kann.
2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer rechtzeitig über die erforderlichen Genehmigungen (Zulassungen etc.) und die für die Arbeiten wichtigen Daten (z.B. Lage der Leitungen) verfügt.
3. Der Käufer stellt sicher, dass der Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, dafür geeignet ist:
- der Raum glasdicht ist und ordnungsgemäß abgedichtet werden kann;
- Die Böden sind frei von Kalk-, Zement- und Schmutzrückständen und losen Stellen;
- die Bau- und/oder Installationsanforderungen erfüllt sind;
- Installationspunkte, Leitungen und Abflüsse gemäß der Zeichnung des Unternehmers vorhanden sind;
- Strom, Heizung, fließendes Wasser und ausreichende Belüftung vorhanden sind.
Unterlässt der Käufer dies, so hat er den nachweisbaren unmittelbaren Schaden und die dem Unternehmer entstandenen angemessenen Kosten zu ersetzen und etwaige Verluste selbst zu tragen.
4. Der Käufer trägt das Risiko für Schäden, die durch:
- Ungenauigkeiten in der zugewiesenen Arbeit;
- Ungenauigkeiten bei den vom Kunden geforderten Konstruktionen und Arbeitsmethoden;
- Mängel an der (un)beweglichen Sache, an der die Arbeiten durchgeführt werden;
- Mängel an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Betriebsmitteln.
Der Unternehmer weist den Kunden auf die in Artikel 7 Absatz 4 genannten Punkte hin.
5. Der Kunde informiert den Unternehmer über besondere Umstände, die z.B. den Einsatz einer Hebebühne oder eines Krans erfordern. Die Parteien vereinbaren, wer die Kosten und das Risiko für den Einsatz der Spezialwerkzeuge trägt. Hat der Kunde diese Angaben nicht gemacht, so gehen die Kosten für den Einsatz von Spezialgeräten zu seinen Lasten.
6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Dritten auszuführenden Arbeiten und/oder Lieferungen so rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen, dass die Ausführung der Arbeiten nicht verzögert wird. Wenn es zu einer Verzögerung kommt, wird der Kunde dies dem Unternehmer rechtzeitig mitteilen.
7. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass in dem Raum, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten durchgeführt werden, die das Werk des Unternehmers beschädigen könnten.
8. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Lieferort leicht zugänglich und rechtzeitig erreichbar ist und dass alles getan wird, um eine reibungslose Abholung/Lieferung zu ermöglichen.
9. Wenn der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Umstände wie die in diesem Artikel genannten verzögert wird, hat der Kunde dem Unternehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn diese Umstände dem Kunden zuzurechnen sind.
10. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände, Materialien und Werkzeuge des Unternehmers, die sich am Ort des Werkes befinden, sorgfältig zu behandeln.
11. Der Kunde, der gegen den ausdrücklichen Rat des Unternehmers dennoch bestimmte Arbeiten von diesem ausführen lässt, haftet selbst für den daraus entstehenden Schaden.
12. Der Käufer kann den Unternehmer nicht dazu verpflichten, Arbeiten auszuführen, die gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstoßen.
ARTIKEL 9 • Lagerung von Produkten
1. Werden die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht angenommen, es sei denn, die Produkte sind fehlerhaft, wird der Unternehmer eine zweite Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen. Der Unternehmer kann nach der Ablehnung oder nach der zweiten Lieferung Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen.
2. Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen, so kann der Unternehmer: a. die Erfüllung des Vertrages verlangen und Lagerkosten sowie weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen oder b. den Vertrag gemäß der Regelung in Artikel 12 als aufgehoben betrachten. Zusätzlich zu den Annullierungskosten kann der Unternehmer auch Lagerkosten in Rechnung stellen.
3. Wenn die Produkte vom Kunden bezahlt wurden, bewahrt der Unternehmer die Produkte maximal 3 Monate lang auf, wobei er angemessene interne oder externe Lagerkosten berechnet. Der Unternehmer wird den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerzeit berücksichtigen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nimmt der Kunde die Ware nach 3 Monaten immer noch nicht ab, gilt der Vertrag als aufgelöst und der Unternehmer kann zusätzlich zu der in Artikel 12 genannten Stornogebühr angemessene Lagerkosten berechnen. Er muss den Kunden schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen.
4. Das Risiko von Brand und Beschädigung während der Lagerung ist beim Verbraucherkauf durch eine Versicherung des Unternehmers auf seine Kosten abgedeckt.
ARTIKEL 10 • Transport und Beschädigung bei Lieferung
1. Der Transport der Produkte ist im Preis inbegriffen, außer bei Artikeln zum Mitnehmen oder wenn etwas anderes vereinbart wurde. Der Unternehmer trägt das Risiko der Beschädigung und des Verlusts während des Transports. Wenn die Produkte durch einen professionellen Spediteur geliefert werden, sorgt der Unternehmer für eine angemessene Versicherung.
2. Werden bei der Lieferung Schäden festgestellt, so hat der Käufer dies auf dem Lieferschein zu vermerken. Wenn bei der Lieferung keine Möglichkeit besteht, einen Schaden festzustellen, muss der Käufer dies auf dem Lieferschein vermerken. Es ist ratsam, sichtbare Schäden spätestens innerhalb von 2 Werktagen dem Unternehmer zu melden.
3. Wenn der Käufer den Transport selbst organisiert, sollte er sich nach der Lieferung, aber vor dem Transport so weit wie möglich vergewissern, dass die Produkte unbeschädigt und vollständig sind.
ARTIKEL 11 • Zahlung des Kaufpreises
(Für alle Produkte und Dienstleistungen gelten die Höchstsätze für Einlagen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2)
1. Die allgemeine Zahlungsbedingung bei Verkäufen und Käufen ist die Zahlung bei Lieferung (Barzahlung oder Zahlung per Debitkarte), auch wenn der Vertrag Auftragsarbeiten (Dienstleistungen) umfasst. Der Käufer kann auch dafür sorgen, dass der Betrag bereits vor der Lieferung auf dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben wird.
2. Die Vereinbarung einer anderen Zahlungsbedingung ist zulässig, aber es ist rechtswidrig, dem Verbraucher eine Vorauszahlung von mehr als der Hälfte des Kaufpreises als einzige Zahlungsbedingung anzubieten.
3. Bei der Vergabe von Aufträgen (nur Dienstleistungen und eventuell kleine Ausrüstungen) erfolgt die Zahlung in Raten entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten.
4. Im Falle einer Kombination aus Verbraucherkauf und Werkvertrag, wenn der Unternehmer beispielsweise ein (maßgeschneidertes) Produkt in Auftrag gibt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Verbraucherkauf.
5. Der Unternehmer, der dem Kunden Materialien, Produkte und/oder Dienstleistungen in Teilen liefert, kann mit jeder Teillieferung die Bezahlung des gelieferten Teils verlangen. Der Kunde erhält für jede Teillieferung eine Teilrechnung.
6. Die Zahlung einer Rechnung oder Teilrechnung hat spätestens 14 Tage nach Erhalt zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er nach dem Gesetz ohne Inverzugsetzung in Verzug. Dennoch schickt der Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, in der er den Kunden auf seinen Verzug aufmerksam macht. Der Unternehmer gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung doch noch zu zahlen und weist ihn auf die Folgen hin, wenn er dies nicht tut.
8. Nach Ablauf dieser weiteren Frist kann der Unternehmer den fälligen Betrag ohne weitere Ankündigung einziehen. Die damit verbundenen (Inkasso-)Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind auf maximal den gesetzlich zulässigen Prozentsatz der Hauptsumme begrenzt.
9. Gegenüber Verbrauchern kann der Unternehmer ab dem Ablauf der in Absatz 7 genannten Frist gesetzliche Zinsen verlangen. Gegenüber Unternehmern kann der Unternehmer nach Ablauf der in Absatz 6 genannten Frist gesetzliche Geschäftszinsen verlangen.
10. Bei Beanstandungen darf der Käufer nur den Teil der Rechnung einbehalten, der dem Inhalt und der Schwere der Beanstandung angemessen ist. Der Unternehmer darf diesen Teil seiner Rechnung nicht einziehen, wenn berechtigte Reklamationen vorliegen. Den anderen Teil des Kauf-/Vertragspreises muss der Käufer jedoch innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen.
11. Wenn eine Ratenzahlung nur für Auftragsarbeiten vereinbart wurde und der Unternehmer die Arbeiten nicht fortsetzt, kann der Käufer die Zahlung der Rate aussetzen. Zuvor versandte Teilrechnungen müssen vom Kunden noch innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.
ARTIKEL 12 • Stornierung
1. Wenn der Käufer storniert, ist er schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz des Unternehmers bei Rücktritt besteht aus der Bruttogewinnspanne (feste und variable Kosten, Gewinnaufschlag) abzüglich der nicht angefallenen variablen Kosten. In der Praxis beträgt der Schadenersatz des Unternehmers mehr als 30% des Kaufpreises, wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist, und (deutlich) höher, wenn der unwiderrufliche Kauf bereits erfolgt ist. Weitere Informationen über (die Höhe der) Rücktrittsgebühren im Wohnungssektor finden Sie unter www.cbw-erkend.nl.
2. Der Unternehmer muss seinen Schaden plausibel machen.
3. Eine Stornierung sollte vorzugsweise schriftlich erfolgen. Im Falle einer mündlichen Stornierung muss der Unternehmer diese schriftlich bestätigen.
4. Beim Kauf einer Küche kann der Verbraucher innerhalb von 2 Tagen, beginnend mit dem Tag nach dem Kaufabschluss, zu einem stark reduzierten Satz von 5% des Kaufpreises mit einem Mindestbetrag von 500 € schriftlich widerrufen. Wenn der Verbraucher nicht über eine E-Mail-Adresse des Unternehmers verfügt, kann er auch per Einschreiben kündigen. Er weist dann durch den datierten Versandnachweis nach, dass der Brief innerhalb von 2 Tagen abgeschickt wurde.
5. Eine Stornierung ist nicht möglich:
- beim Kauf eines Ausstellungs- oder B-Wahlmodells, sofern nicht anders vereinbart;
- für den Teil des Vertrages, der bereits erfüllt und/oder geliefert worden ist.
6. Bei Verträgen, die außerhalb des Verkaufsgebiets oder im Fernabsatz geschlossen werden, muss der Verbraucher keine Rücktrittsgebühr zahlen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, das für diese Verkaufsmethoden gesetzlich vorgesehen ist (siehe auch Artikel 18 B, C und D dieser Geschäftsbedingungen).
ARTIKEL 13 • Mehrkosten, zusätzliche Arbeit und/oder weniger Arbeit
Kosten, die entstehen, weil der Auftraggeber die Ausführung oder den Fortgang der Arbeiten nicht ermöglicht hat, gehen zu seinen Lasten. Mehr- und/oder Minderleistungen werden nach billigem Ermessen abgerechnet. Unter Mehrarbeit sind u.a. alle Arbeiten und Lieferungen zu verstehen, die nicht im Vertrag enthalten sind und vom Auftraggeber verlangt werden. Unter Minderarbeit wird der Teil des Vertrages verstanden, der im Einvernehmen beider Parteien nicht ausgeführt wird. Nicht zu verlegende Flächen, wie z.B. Säulen und Aussparungen sowie Schnittverluste, sind keine Vertragsreduzierungen. Auf Verlangen des Auftraggebers überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Reste.
ARTIKEL 14 • Undurchführbarkeit der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt
1. Ist die Erfüllung des Vertrages aus einem Grund, den keine der Parteien zu vertreten hat, vorübergehend unmöglich, so ist die andere Partei für diesen Zeitraum von ihren Verpflichtungen befreit.
2. Wenn die Erfüllung des Vertrages für eine der Parteien aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat, dauerhaft ganz oder teilweise unmöglich ist, werden sich beide Parteien im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den Vertrag dennoch zu erfüllen. Die Parteien werden sich hierüber verständigen. Gelingt es den Parteien nicht, eine Einigung zu erzielen, haben sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
3. Im Falle unvorhergesehener Umstände, wie z. B. einer Pandemie oder eines Krieges, werden die Parteien einander konsultieren.
ARTIKEL 15 • Konformität und Garantie
1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften aufweisen, die der Verbraucher aufgrund der Vereinbarung bei normaler Verwendung erwarten kann (Konformität). Dies gilt auch für eine besondere Verwendung, wenn dies von den Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden, hat der Verbraucher Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, Auflösung und/oder Preisminderung.
2. Der Unternehmer leistet über die gesetzlichen Verpflichtungen des Absatzes 1 hinaus 2 Jahre Vollgarantie auf die gelieferten Produkte. Die Parteien können auch eine längere Garantiezeit schriftlich vereinbaren. Die 2-jährige Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei Verbraucherkäufen macht der Unternehmer dies nachvollziehbar. Wenn der Mangel ordnungsgemäß behoben werden kann, muss der Unternehmer das Produkt nicht ersetzen. Ist der Kunde ins Ausland verzogen, werden die Fracht- und Reisekosten auf der Grundlage der ursprünglichen Lieferadresse erstattet.
3. Nach dem Gesetz muss der Käufer seine Verluste so weit wie möglich verhindern oder begrenzen.
4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Garantie gemäß Absatz 2 kann ein Verbraucher noch Rechte nach dem Gesetz haben (wie in Absatz 1 definiert). Der Unternehmer kann sich dann nicht auf das Erlöschen dieser Garantie berufen.
5. Die Verpflichtungen des Unternehmers in Bezug auf die Konformität und die Garantie der Absätze 1 und 2 fallen nicht unter die in Artikel 19 genannte Anzahlungsregelung. Im Falle eines Konkurses/einer Zahlungseinstellung/einer gerichtlichen Umschuldung des Unternehmers kann sich der Erwerber als Gläubiger beim Konkursverwalter/Verwalter melden.
6. Wenn der Hersteller der Produkte dem Unternehmer eine weitergehende Garantie gibt, gilt diese Garantie auch für den Käufer.
7. Gewährleistungsbestimmungen gelten nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Produkte bzw. der erbrachten Leistungen oder für den besonderen Gebrauch, sofern dieser vereinbart ist.
8. Der Käufer muss sich wie ein guter Käufer verhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Produkt ordnungsgemäß und angemessen gewartet und behandelt wird.
9. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Garantie und/oder Schadenersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen aus fachlicher Sicht nach den geltenden, üblichen Normen oder Handelsbräuchen akzeptabel sind.
10. Von der Garantie gemäß Absatz 2 ausgeschlossen sind: (Einweg-)Batterien, austauschbare Lichtquellen, Wohnaccessoires und normale Abnutzung. Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Ausstellungsmodelle, B-Wahl-Produkte und/oder Versteigerungen ausgeschlossen.
11. Die in Absatz 2 genannte Garantie ist nicht übertragbar.
ARTIKEL 16 • Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Ursachen, die er nicht kannte oder hätte kennen müssen, es sei denn, er haftet nach dem Gesetz oder es wurde etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese Ursachen können zum Beispiel sein:
- die Bildung von Schwindfugen und/oder Haarrissen durch den allmählichen Verlust von Baufeuchte nach einem Neubau oder einer Renovierung;
- die Bildung von Verfärbungen, Schrumpfungsnähten und/oder Haarrissen durch direkte Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Zentralheizungsrohren und Kaminen;
- eine zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit in dem betreffenden Raum und den umliegenden Bereichen oder eine extreme Veränderung dieser Luftfeuchtigkeit;
- eine falsche Zusammensetzung des Zwischenbodens und/oder des Unterbodens, wenn und soweit er nicht vom Unternehmer verlegt wurde, oder ein nicht ausreichend ebener Unterboden, wenn er nicht vom Unternehmer verlegt wurde. Vor Beginn der Arbeiten meldet der Unternehmer dem Käufer die unzureichende Ebenheit oder Ungeeignetheit des Zwischenbodens oder des Unterbodens, sofern dies vom Unternehmer nach objektiven Maßstäben festgestellt werden kann;
- der Boden nicht trocken bleibt, vorausgesetzt, der Eigentümer hat zuvor die Feuchtigkeit des Bodens gemessen und das Ergebnis war zufriedenstellend.
ARTIKEL 17 • Reklamationen und Schäden
1. Beschwerden über die Erfüllung des Vertrages oder Schäden, die der Unternehmer verursacht hat, müssen dem Unternehmer vollständig und deutlich beschrieben vorgelegt werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, vorzugsweise schriftlich und in jedem Fall rechtzeitig.
2. Besteht bei der Lieferung oder Abholung keine Möglichkeit, Mängel an den gelieferten Waren festzustellen und/oder zu rügen, so muss der Kunde diese so schnell wie möglich danach, vorzugsweise innerhalb von 14 Tagen, schriftlich reklamieren.
3. Wenn zum Zeitpunkt der (Un-)Lieferung keine Gelegenheit besteht, andere vom Unternehmer verursachte Schäden zu beobachten und/oder zu melden, muss der Kunde den Schaden so schnell wie möglich danach schriftlich melden, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktagen nach der Beobachtung. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach der (Ab-)Lieferung keine Meldung beim Unternehmer eingegangen ist, wird davon ausgegangen, dass kein Schaden durch den Unternehmer verursacht wurde. Diese Frist ist wichtig für eine reibungslose Bearbeitung der Reklamation und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten oder der Haftpflichtversicherung.
4. Im Falle eines Schadens gibt der Käufer dem Unternehmer die Möglichkeit, den Schaden durch ihn oder in seinem Namen zugunsten seiner Haftpflichtversicherung und/oder etwaiger Ansprüche Dritter zu besichtigen und zu bewerten. Der Käufer wird auch bei Reparaturen durch oder im Auftrag des Unternehmers mitwirken.
5. Mängel, die erst im Gebrauch nach der Lieferung auftreten, sind so schnell wie möglich nach ihrem Auftreten - spätestens innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung - zu beanstanden, am besten schriftlich.
6. Es liegt im Interesse des Käufers und des Unternehmers, eine Beschwerde so schnell wie möglich einzureichen. Wird die Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Kunde seine Rechte in diesem Bereich verlieren.
ARTIKEL 18 • Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
A - Die Vereinbarung
1. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt der Unternehmer unverzüglich auf elektronischem Wege den Erhalt des Angebots. Bis dies geschehen ist, kann der Verbraucher die Vereinbarung auflösen.
2. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, so trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
3. Der Unternehmer kann - sofern das Gesetz es zulässt - prüfen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Ergibt sich daraus ein triftiger Grund, den Vertrag nicht zu schließen, kann der Unternehmer eine Bestellung oder einen Antrag ablehnen oder unter Angabe von Gründen besondere Bedingungen auferlegen.
4. Spätestens bei der Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistung wird der Unternehmer die folgenden Angaben machen:
a. die Kontaktadresse des Gewerbetreibenden, an die der Verbraucher seine Beschwerden richten kann;
b. die Bedingungen, unter denen und wie der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder ein klarer Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts;
c. Informationen über Garantien und den bestehenden Kundendienst;
d. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung einschließlich Steuern, etwaige Lieferkosten und die Art der Zahlung, Lieferung oder Vertragserfüllung;
e. wenn der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular. Diese Informationen sollten aufbewahrt werden und für den Verbraucher zugänglich sein.
B - Widerrufsrecht (nur bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen)
1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts - unabhängig davon, ob er mit einer Dienstleistung verbunden ist oder nicht - innerhalb einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, ist aber nicht verpflichtet, ihn anzugeben.
2. Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Erhalt des Produkts durch den Verbraucher (oder auf Antrag des Verbrauchers in dessen Namen). Bei mehreren Teillieferungen aus einer Bestellung beginnt die Bedenkzeit an dem Tag, an dem die letzte Teillieferung beim Verbraucher oder in dessen Auftrag eingegangen ist.
3. Nur bei Dienstleistungen beginnt die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit am Tag nach dem Vertragsabschluss. Verlängerte Bedenkzeit für Produkte und Dienstleistungen im Falle der Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:
4. Hat der Gewerbetreibende die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht erteilt, so läuft die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der Bedenkzeit gemäß Abschnitt B ab.
5. Sobald der Gewerbetreibende die in Absatz 4 genannten Informationen erteilt, läuft die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.
C - Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit
1. Während der Bedenkzeit behandelt der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung mit Sorgfalt. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Der Verbraucher darf das Produkt so behandeln und prüfen, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
2. Geht der Verbraucher über das in Absatz C1 beschriebene Maß hinaus, so haftet er für den Wertverlust des Produkts.
3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Gewerbetreibende ihm vor oder bei Vertragsabschluss nicht die vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.
D - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und Kosten dafür
1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er den Gewerbetreibenden innerhalb der Widerrufsfrist mit Hilfe des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu unterrichten.
2. So bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dieser Mitteilung, gibt der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten) des Unternehmers. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat rechtzeitig zurückgegeben, wenn er das Produkt vor Ablauf der Bedenkzeit zurückgibt.
3. Der Verbraucher gibt das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, so weit wie möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
5. Bei einem Fernabsatzvertrag trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware, nicht aber für die Rückgabe:
a. wenn der Gewerbetreibende nicht mitgeteilt hat, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat; oder
b. wenn der Unternehmer angibt, die Kosten selbst zu tragen. Bei einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen trägt der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung des Produkts.
6. Wenn der Verbraucher widerruft, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die Ausführung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, muss er die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen bezahlen.
7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn:
a. der Gewerbetreibende es versäumt hat, dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung bei Widerruf oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen; oder
b. der Verbraucher den Beginn der Erbringung der Dienstleistung nicht ausdrücklich verlangt hat.
8. Mit dem Widerruf werden alle weiteren Vereinbarungen aufgelöst.
E - Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt
1. Erlaubt der Gewerbetreibende dem Verbraucher den Widerruf auf elektronischem Wege, so sendet er unmittelbar nach Erhalt eine Empfangsbestätigung.
2. Der Betreiber erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich der berechneten Lieferkosten, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
dem Tag des Widerrufs. Er kann mit der Rückerstattung des Produkts warten, bis er es erhalten hat, es sei denn, der Unternehmer holt das Produkt selbst ab oder der Verbraucher weist nach, dass er das Produkt zurückgeschickt hat. Kann der Verbraucher nachweisen, dass er das Produkt zurückgeschickt hat, es aber nicht beim Unternehmer eintrifft, wird der Verbraucher das von ihm beauftragte Transportunternehmen bitten, das Fehlen des Produkts zu überprüfen.
3. Der Unternehmer verwendet dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher für die Erstattung verwendet hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Erstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
4. Hat der Verbraucher eine teurere Liefermethode als die billigste Standardlieferung gewählt, muss der Unternehmer die Mehrkosten für die teurere Methode nicht erstatten.
F - Ausschluss Widerrufsrecht Der Unternehmer kann folgende Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er dies rechtzeitig vor Vertragsschluss im Angebot deutlich gemacht hat:
1. Dienstleistungsvereinbarungen, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, aber nur, wenn:
a. die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
b. der Verbraucher erklärt hat, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, und
c. der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags und die im vorstehenden Absatz genannte Erklärung ausgehändigt hat.
2. Nach Verbraucherspezifikationen hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage eines
die individuelle Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
3. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde.
4. Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt sind.
ARTIKEL 19 • Anzahlungsvereinbarung
(Ausführliche Informationen zu dieser Regelung finden Sie unter www.cbw-erkend.nl).
Diese Vorschriften gelten nur für Verträge im Bereich der Wohnungseinrichtung, die in einem Ladengeschäft oder außerhalb geschlossen werden
im Verkaufsraum (z. B. in der Wohnung des Verbrauchers, auf der Straße oder auf bestimmten Messen). Die Regelung gilt für den Fall, dass der Verbraucher im Falle eines Konkurses/einer Aussetzung/einer rechtlichen Umschuldung des Unternehmers eine Ware und/oder Dienstleistung nicht erhält, obwohl er eine Anzahlung geleistet hat. Diese Regelung bedeutet, dass der Verbraucher einen Ersatzvertrag mit einem anderen CBW-anerkannten Einrichtungshaus abschließen kann. Die Anzahlung wird von diesem CBW-anerkannten Einrichtungshaus und auf dessen Kosten vom Preis abgezogen. Es wird kein Geld zurückerstattet.
1. Für die Regelung gelten die folgenden Bedingungen:
a. Der Verbraucher wendet sich schriftlich an das SG CBW, um die Anzahlungsregelung zu beantragen. Dies kann über www.cbw-erkend.nl erfolgen. Dieser Widerspruch muss spätestens drei Monate, nachdem der Treuhänder den in Absatz 1 b genannten Nachweis erbracht hat, spätestens jedoch sechs Monate nach der Entscheidung über den Konkurs/die Sanierung/den gerichtlichen Schuldenschnitt beim SG CBW eingehen.
b. Der Verbraucher legt hiermit eine Kopie des Vertrags, eine Quittung über die Anzahlung und eine Kopie der Mitteilung des Insolvenzverwalters vor, dass der Vertrag nicht erfüllt wird und die Anzahlung nicht zurückerstattet wird.
c. Hat der Konkursverwalter/Zahlungseinstellung/Umschuldung den in Absatz 1 b genannten Nachweis innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über den Konkurs/Zahlungseinstellung noch nicht erbracht, so kann der Verbraucher dennoch Widerspruch einlegen. In diesem Fall genügt anstelle des in Absatz 1 b genannten Dokuments des Konkursverwalters eine Bestätigung des Konkursverwalters, dass die Forderung des Verbrauchers in der Liste der vorläufig anerkannten Gläubiger aufgeführt ist.
d. Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Forderung gegenüber dem ursprünglichen Unternehmer (bis zum maximalen Prozentsatz der Anzahlung gemäß Artikel 5 Absatz 2) an die SG CBW abzutreten.
2. Das SG CBW teilt Ihnen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt mit, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, stellt das SG CBW einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung, mit dem der Verbraucher eine Ersatzvereinbarung abschließen kann. Eine Liste von Unternehmern, möglichst aus dem gleichen (Preis-)Segment, kann unter www.cbw-erkend.nl eingesehen werden. Dort wird auch erklärt, wie diese Liste zustande kommt. Die Verbraucher können dem SG CBW eigene Vorschläge unterbreiten.
3. Für den Abschluss des Ersatzabkommens gelten die folgenden Regeln:
a. Der Verbraucher händigt den in Absatz 2 genannten Nachweis des SG CBW unverzüglich dem Unternehmer aus, mit dem die Ersatzvereinbarung geschlossen wird.
b. Der Verbraucher schließt die Ersatzvereinbarung innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Nachweises ab.
c. Die Anzahlung des Verbrauchers wird vom neuen Preis abgezogen, jedoch nicht mehr als 25 oder 15% vom ursprünglichen Preis und nicht mehr als 25 oder 15% vom neuen Preis, wenn dieser niedriger ist als der ursprüngliche Preis (Berechnungsbeispiele: siehe www.cbw-erkend.nl). Der Prozentsatz von 15% gilt für:
- Küche/Bad(teile) und Sanitärprodukte und/oder damit zusammenhängend durchzuführende Arbeiten;
- Parkett-, Massivholzdielen-, Treppenrenovierungs-, Marmoleum-, PVC-, Naturstein-, Kies-, (Kies-)Fliesen-, Guss-, Beton-, Betonoptik-, Kork- und Laminatböden und/oder Arbeiten, die im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführen sind.
- alle anderen Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, sofern sie auf www.cbw-erkend.nl aufgeführt sind.
d. Der in der Liste aufgeführte Unternehmer wirkt beim Abschluss von Ersatzvereinbarungen mit. Er kann eine Ersatzvereinbarung nur ablehnen, wenn er der SG CBW nachweist, dass dies in seinem Fall unzumutbar ist.
e. Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher einen Ersatzvertrag abschließen möchte, behält seinen eigenen, normalen Verkaufspreis. Dabei muss es sich nicht um denselben Preis handeln, den der ursprüngliche Unternehmer verwendet hat. Die Vereinbarung ist also keine Preisgarantie. Sonderaktions-, Räumungs- oder Angebotsartikel können aus dem Angebot herausgenommen werden.
4. Nicht durch die Anzahlungsregelung abgedeckt:
- Fernvereinbarungen;
- Vereinbarungen mit Firmenkunden;
- die in Artikel 15 genannte Produktgarantie;
- Abschluss einer Ersatzvereinbarung ohne Überprüfung durch das SG CBW (siehe Ziffern 1 und 2);
- die Überschreitung der vorgenannten Prozentsätze.
Die Regelung kann auch nicht geltend gemacht werden, wenn der Konkursverwalter sicherstellt, dass er oder eine andere Partei die ursprüngliche Vereinbarung unter denselben Bedingungen erfüllen kann.
ARTIKEL 20 • Streitbeilegung
1. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden über den Abschluss oder die Erfüllung von Verträgen, bei denen das Interesse des Verbrauchers mindestens 250 € beträgt, können sowohl der Verbraucher als auch der Gewerbetreibende bei der Stichting UitgesprokenZaak.nl, im Folgenden als Streitbeilegungsstelle bezeichnet, vorbringen. Wie dies funktioniert und wie eine Streitigkeit eingereicht werden kann, ist unter www.cbwerkend.nl oder www.uitgesprokenzaak.nl zu finden. Alle Informationen können auch bei der Stichting UitgesprokenZaak.nl, PO Box 505, 3700 AM Zeist, angefordert werden.
2. Der Verbraucher muss seine Beschwerde zunächst dem Unternehmer melden. Der Unternehmer muss die Möglichkeit dazu erhalten haben: Die
- auf die Beschwerde zu reagieren; und
- die Beschwerde zu untersuchen, anzuerkennen oder zurückzuweisen; und
- im Falle einer anerkannten Beschwerde, um diese zu lösen. Die Frist für die Beilegung beträgt 6 Wochen, es sei denn, der Unternehmer hat eine andere angemessene Frist für die Beilegung der Beschwerde angegeben; in diesem Fall gilt die vom Unternehmer angegebene Frist.
3. Wenn der Unternehmer ein Angebot zur Behebung der Beschwerde gemacht oder die Beschwerde zurückgewiesen hat und der Verbraucher damit nicht einverstanden ist, muss der Verbraucher dieses Angebot nachweislich ablehnen oder dem Unternehmer nachweislich mitteilen, dass er damit nicht einverstanden ist. Danach hat der Unternehmer zwei weitere Wochen Zeit, einen geänderten Vorschlag zu unterbreiten. Wenn der Verbraucher auch damit nicht einverstanden ist, muss er diesen Vorschlag nachweislich ablehnen, bevor der Streitfall behandelt werden kann.
4. Sind die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 nicht erfüllt, kann die Streitigkeit nicht berücksichtigt werden.
5. Der Verbraucher kann innerhalb von 12 Monaten, nachdem er seine Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, das Streitbeilegungsgericht anrufen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
6. Reicht der Verbraucher eine Streitigkeit bei der Schlichtungsstelle ein, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden.
7. Wünscht der Unternehmer, dass ein Streitfall vor dem Streitbeilegungsrichter verhandelt wird, so ist dies nur möglich, wenn der Verbraucher mitarbeitet. Arbeitet dieser nicht mit, so steht es dem Unternehmer frei, den Streitfall vor Gericht zu bringen.
8. Die Streitigkeit kann von der Streitbeilegungsstelle wie folgt beigelegt werden:
- Vermittlung durch den Streitbeilegungsbeauftragten;
- Vermittlung durch einen Sachverständigen;
- eine verbindliche Entscheidung.
9. Die Regeln des Streitbeilegungsgremiums können unter www.uitgesprokenzaak.nl eingesehen werden.
10. Für die Bearbeitung eines Streitfalls ist eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühren sind unter www.uitgesprokenzaak.nl aufgeführt.
11. Für die Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht oder die vorgenannte Streitbeilegungsstelle zuständig. Bei Online-Käufen kann eine Beschwerde auch bei der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/odr eingereicht werden.
12. Verbraucher, die ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben, müssen selbst und auf eigene Kosten dafür sorgen, dass das mangelhafte Produkt von einem Sachverständigen vor dem Streitgericht begutachtet werden kann. Ist dies nicht möglich, genügt ein Gutachten, das von einem Sachverständigen eines vom Heimatland des Verbrauchers anerkannten Streitschlichtungsausschusses erstellt und von einem anerkannten Dolmetscher/Übersetzer ins Niederländische oder Englische übersetzt wurde.
13. Wenn der Verbraucher (teilweise) bezahlt hat und der Unternehmer ohne (berechtigten) Grund
- nicht liefert, oder
- nichts oder kaum etwas mehr über eine vereinbarte Lieferung hört, oder
- unter (verschiedenen) Vorwänden die Lieferung mehrmals verzögert, oder
- die (Voraus-)Zahlung nicht zurückerstattet, wenn der Verbraucher den Kauf in einer der oben genannten Situationen zu Recht aufgelöst oder widerrufen hat, wird der Streitbeilegungsrichter versuchen, die Situation zwischen Verbraucher und Unternehmer zu klären. Gelingt dies nicht, so endet die Behandlung danach und der Verbraucher erhält das reklamierte Geld zurück.
ARTIKEL 21 • Einhaltungsgarantie
1. Das SG CBW garantiert die Einhaltung eines verbindlichen Ratschlags des Streitschlichters oder eines vom Schlichtersachverständigen protokollierten Vergleichs, außer in den in Absatz 5 (eingeschränkte Erfüllungsgarantie) und in den Absätzen 6 und 7 (keine Erfüllungsgarantie) beschriebenen Fällen. Der Verbraucher muss einen schriftlichen Einspruch gegen die Erfüllungsgarantie bei der SG CBW einlegen (über www.cbw-erkend.nl). Dies kann ab dem Zeitpunkt geschehen, an dem sowohl die Zweimonatsfrist in Absatz 7a als auch die Frist, innerhalb derer der Unternehmer dem Vergleich oder der verbindlichen Beratung hätte nachkommen müssen, abgelaufen sind. Die Berufung auf die Einhaltungsgarantie muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf dieser Fristen erfolgen.
2. Nach einem Rechtsbehelf gegen die Konformitätsgarantie gibt das SG CBW dem Gewerbetreibenden zunächst immer die Möglichkeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Der Verbraucher kooperiert dabei, auch wenn die vom Streitrichter gesetzten Fristen bereits abgelaufen sind.
3. Wenn der Streitschlichter einen Unternehmer sowohl zur Zahlung eines Betrags als auch zur Erbringung einer Leistung verpflichtet, wird die Leistung zuerst erbracht, bevor die Zahlung erfolgt, auch wenn in der verbindlichen Stellungnahme eine andere Reihenfolge festgelegt ist.
4. Verpflichtet die verbindliche Stellungnahme den Unternehmer zur Rücknahme eines Produkts, muss der Verbraucher mitwirken und dem Unternehmer die Möglichkeit geben, das Produkt zurückzunehmen. Die an den Verbraucher zu erstattenden Beträge sind erst nach der Rücknahme zu zahlen, auch wenn in der verbindlichen Stellungnahme eine andere Reihenfolge angegeben ist, es sei denn, der Unternehmer wirkt nicht an der Einhaltung der verbindlichen Stellungnahme mit.
5. Die Garantie für die Einhaltung der Vorschriften beschränkt sich auf:
a. 10.000 € pro verbindlichem Gutachten;
b. 2.269 € pro Streitfall für Küchen und Bäder und 1.361 € pro Streitfall für andere Produkte/Dienstleistungen sowie ein Gesamtbetrag von 25.000 € für alle Streitfälle zusammen, wenn zwischen dem Datum der verbindlichen Beratung oder der Vergleichsvereinbarung und dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher innerhalb der in Absatz 1 genannten Fristen einen berechtigten Anspruch auf die Erfüllungsgarantie geltend macht, ein Konkurs, eine Zahlungseinstellung, eine gesetzliche Umschuldung oder eine tatsächliche Beendigung der (Verkaufs-)Tätigkeit des Unternehmens erfolgt. Nach Ablauf der Frist, innerhalb derer ein Anspruch aus der Erfüllungsgarantie geltend gemacht werden kann, zahlt das SG CBW die berechtigten Ansprüche des Verbrauchers aus der Erfüllungsgarantie aus. Übersteigen die Ansprüche insgesamt 25.000 €, zahlt das SG CBW anteilig aus. Dabei wird angestrebt, die Auszahlung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der letztgenannten Frist vorzunehmen.
6. Das SG CBW gewährt keine Erfüllungsgarantie, wenn vor oder während des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle:
a. Konkurs/Zahlungseinstellung/Rechtliche Umschuldung des Unternehmers;
b. die tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Eintragung der Betriebsaufgabe in das Handelsregister oder ein früherer Zeitpunkt, für den das SG CBW die tatsächliche Beendigung der (Vertriebs-)Tätigkeit des Unternehmens plausibel machen kann.
7. Das SG CBW bietet auch in den folgenden Fällen keine Garantie für die Einhaltung der Vorschriften:
a. wenn der Unternehmer die verbindliche Stellungnahme innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt hat;
b. Liegt die in Artikel 20 Absatz 13 beschriebene Situation vor;
8. Der Verbraucher tritt seine Forderung bis zur Höhe des ausgezahlten Betrages an SG CBW ab (Zession). SG CBW wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, ihre Forderung und ggf. die Restforderung des Verbrauchers gegenüber dem säumigen Teilnehmer ohne Kosten für den Verbraucher einzutreiben. Wird der Teilnehmer verklagt, muss der Verbraucher aus praktischen Gründen auch den Selbstbehalt an die SG CBW abtreten (abtreten lassen).
ARTIKEL 22 • Niederländisches Recht
Alle Verträge, für die diese Bedingungen gelten, unterliegen dem niederländischen Recht. Wenn der Verbraucher in einem anderen EU-Land als den Niederlanden ansässig ist und das Recht dieses EU-Landes ihm weitergehende Rechte einräumt, wendet der Gewerbetreibende diese Rechte an. Royal INretail, PO Box 762, 3700 AT Zeist