Room108 BV

Die Anschrift: Heusdensebaan 65, 5061PN, Oisterwijk
Handelskammer: 60765542
Standortnummer: 000029930537
Mehrwertsteuer: NL854050528B01

VON CBW ANERKANNTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOME SHOPS

Diese Bedingungen gelten für Einkäufe ab dem 01.01.2020.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende CBW-Vertragshändler:

Room108 Amsterdam (NL)

Room108 Rotterdam (NL)

Room108 & Gusj Markt Eindhoven (NL)

Whoon Oisterwijk (NL)

Zen-Lifestyle-Wijchen

Kotter Living Oldenzaal

Pine Design Living Zuidlaren

 

Diese Unternehmen sind keine Mitglieder des CBW und haben ihre eigenen Bedingungen (konsultieren Sie die entsprechende Website des Geschäfts):

Room108 Zwolle

Room108 Veenendaal

Room108 Bonheiden: Unternehmernummer 0633.966.759

Room108 Brugge: Unternehmernummer 0758.934.829

Room108 Kalmthout: Unternehmernummer 0865.962.946

Room108 Sint-Truiden

Room108 Waregem

Trendo Living Roermond

Trendo Living Essen

Het Monument

 

 

ARTIKEL 1 • Definitionen

In diesen Geschäftsbedingungen:

Der Unternehmer: der von CBW zugelassene Verkäufer/Auftragnehmer, Teilnehmer an der SG CBW, der mit dem Kunden einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte;
Der Geschäftskunde: der Kunde, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
Der Verbraucher: der Kunde, der nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
Folge: das tatsächliche Angebot der gekauften Produkte und/oder Halbfabrikate an den Kunden;
Die Zustellung: Bereitstellen der Produkte und/oder des Werks gebrauchsfertig, wie vereinbart;
Fernabsatzvertrag: die Vereinbarung mit einem Verbraucher, bei der bis einschließlich zum Abschluss der Vereinbarung ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken im Sinne von § 6:230g Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verwendet werden, wie z wie z.B. Webshop oder Versandhandel;
Off-Premise-Vereinbarung geschlossen: eine Vereinbarung, die mit einem Verbraucher außerhalb des Verkaufsgebiets des Händlers im Sinne von Artikel 6:230g Absatz 1f des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen wird (z. B. bei Verbrauchern zu Hause, auf einigen Messen oder auf die Straße);
SG CBW: CBW Guarantee Regulations Foundation, die mit der Umsetzung und Durchsetzung der Verbrauchervorschriften gemäß Artikel 19 und 21 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt ist;
Teilnehmer SG CBW: der CBW-zugelassene Unternehmer, der sich selbst oder eine oder mehrere seiner Niederlassungen/Betriebsgesellschaften der CBW-Bürgschaftssysteme-Stiftung angeschlossen hat;
Anzahlung: die Zahlung eines Teils des vereinbarten Preises durch den Kunden bei Vertragsabschluss;
Boden: Unterboden und/oder Zwischenboden und/oder Bodenbelagsmaterial;
Unterboden: die vorhandene Oberfläche, auf der die Arbeiten ausgeführt werden sollen;
Zwischengeschoss: das Material, das zwischen dem Unterboden und dem Bodenbelagsmaterial aufgebracht wird, wobei es sich nicht um Reparaturmaterial des Unterbodens handelt.
Anschließen: Anschluss aller Versorgungs- und Abflussleitungen und Leitungen an vorhandene und ordnungsgemäß installierte Anschlusspunkte;
installieren: die Installation aller Zu- und Ableitungen, Kabel und Anschlusspunkte, die für die korrekte Installation des Produkts erforderlich sind;
Montage (Platzierung): Montage und Einstellung des Produkts oder von Teilen davon;
Andere Aktivitäten: Abbruch- und Renovierungsarbeiten, Nivellieren von Böden und Wänden und Bearbeiten von Fliesen;
Streitbeilegungsbeauftragter: die unabhängige Stelle, an die die SG CBW die Streitbeilegung ausgelagert hat.

ARTIKEL 2 • Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur von CBW-zugelassenen Einrichtungshäusern und nur für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen im Bereich Heimtextilien verwendet werden.
Diese Bedingungen gelten nur in der Situation einer Transaktion zwischen:

  • ein CBArbeitender Unternehmer mit einem in den Niederlanden ansässigen und geschäftlich tätigen Verbraucher
  • ein von der CBW zugelassener Unternehmer, der im Ausland ansässig ist und mit einem in den Niederlanden ansässigen Verbraucher Geschäfte tätigt.

ARTIKEL 3 • Geistiges Eigentum

1. An zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Mustern und Modellen behält sich der Unternehmer das geistige Eigentum vor. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Kunde sie unverzüglich zurückzugeben. Stehen dem Unternehmer noch weitere gesetzliche Rechte zu, kann er diese geltend machen.

2. Der Kunde darf Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte an/in den vom Unternehmer gelieferten oder bereitgestellten Leistungen nicht entfernen oder verändern.

3. Der Kunde darf Material des Unternehmers, an dem geistige Eigentumsrechte bestehen, nicht ohne Zustimmung des Unternehmers vervielfältigen, veröffentlichen, verwerten oder ausstellen.

ARTIKEL 4 • Angebot

1. Alle Angebote sind bis einschließlich 21 Tage nach dem Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Sie basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Maßen sowie etwaigen Maßen des Unternehmers. Der Kunde muss dabei den Unternehmer über Tatsachen und/oder Umstände informieren, die die Vertragserfüllung beeinflussen können, soweit dies für die Angebotsabgabe relevant ist (siehe auch Artikel 7 und 8). Bei Fußböden wird der Unternehmer bei der Vermessung der Flächen die größten Längen und Breiten unter Berücksichtigung der beim Lieferanten zu bestellenden Verpackungseinheiten (Laufmeter Teppich, Laminatpakete, Fußleisten in voller Länge etc. ). Vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sowie Muster und Modelle sind so genau wie möglich.

2
. Das Angebot enthält eine vollständige Beschreibung der zu liefernden Produkte und der auszuführenden Arbeiten, den Gesamt(kauf)preis, die Lieferzeit, die Zahlungsbedingungen und die Risiken für beide Parteien. Bei einer Bestellung „auf Abruf“ enthält das Angebot eine Erklärung dazu und Informationen über die Lieferzeit nach Abruf gemäß Artikel 6 Absatz 6. Das Angebot enthält den Materialpreis und die Art und Weise, wie der Preis für die Arbeit berechnet wird durchzuführenden berechnet. Es gibt zwei Möglichkeiten: Vertragspreis oder Richtung.
a. beim Vertragspreis einigen sich die Parteien auf einen Festbetrag, zu dem die Arbeiten ausgeführt werden;
b. im Falle der Regie gibt der Unternehmer genau an, was den Preis bestimmt (z. B. Stundensatz und Preise der erforderlichen Materialien). Auf Wunsch des Kunden kann der Unternehmer einen Zielpreis angeben, der eine Schätzung der Gesamtkosten darstellt. Das Angebot gibt an, ob zusätzliche Kosten wie Fracht-, Liefer-, Zahlungs- oder Portokosten anfallen.

3. Die nicht im Angebot genannten Arbeiten fallen nicht unter den vereinbarten Preis. Wenn der Kunde dies wünscht, kann dies den Preis erhöhen (siehe auch Artikel 13).

4
. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Unternehmer die Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann.

5
. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann der Unternehmer die Kosten der Angebotserstellung in Rechnung stellen, jedoch nur, wenn der Kunde bei oder vor Anforderung des Angebots nachweislich auf die (Höhe der) Kosten hingewiesen wurde. Mit Zahlung der Angebotskosten wird der Kunde Eigentümer des Angebots und etwaiger Zeichnungen. Das geistige Eigentum verbleibt beim Unternehmer.

ARTIKEL 5 • Vereinbarung (für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene oder Fernabsatzverträge: siehe Artikel 18)

Anzahlung

1. Der Unternehmer kann beim Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher eine Anzahlung verlangen. Für Geschäftskunden (keine Verbraucher) gelten keine Höchstprozentsätze. Für einen Verbraucher hängt die Höhe des maximalen Prozentsatzes vom Produkt ab.

2. Die maximale Einzahlung für Verbraucher beträgt 25%, mit Ausnahme der folgenden Produkte, bei denen 15% das Maximum ist:
a. Küchen/Bäder/Sanitärartikel und/oder Teile davon und/oder damit zusammenhängende Tätigkeiten;
b. Parkett, Massivholzdielen, Marmoleum, PVC, Treppensanierung, Naturstein, Kies, (Kies-)Fliesen, Guss, Beton, Betonoptik, Kork- und Laminatböden und/oder im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführende Arbeiten.
c. alle anderen Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, wenn sie auf www.cbw-erkend.nl aufgeführt sind.

3. Die Anzahlungsregelung von Artikel 19 gilt für die in Absatz 2 genannten Anzahlungsprozentsätze. Dies gilt nicht bei einem Fernabsatzvertrag.

4. Bei einem Fernabsatzvertrag gelten keine maximalen Anzahlungsprozentsätze, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen gemäß Artikel 11 Absatz 2.

Preisänderung

5. Preiserhöhungen können an Geschäftskunden weitergegeben werden.

6. Für Preiserhöhungen bei Verbrauchern, die nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung eintreten, gilt Folgendes:

  • Preiserhöhungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen und anderen rechtlichen Maßnahmen können jederzeit weitergegeben werden.
  • Sonstige Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Sonstige Preiserhöhungen nach 3 Monaten nach Vertragsschluss dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer wird angeben, warum eine Preiserhöhung durchgeführt werden kann und ob der Verbraucher den Vertrag anschließend kostenlos kündigen kann oder nicht.

7. Preisminderungen nach Vertragsschluss aufgrund von beispielsweise Ausverkäufen, Ausverkäufen, Sonderaktionen oder Rabatten auf Showroom-Modelle berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisminderung.

Eigentumsvorbehalt

8. Der Unternehmer bleibt Eigentümer der verkauften Produkte, bis der Käufer den Preis (und etwaige Nebenkosten) vollständig bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln. Er darf die Produkte bis zur Bezahlung des geschuldeten Betrages weder an Dritte übergeben noch zur Sicherung übereignen, verleihen oder aus dem Auslieferungsraum entfernen lassen.

9. Bei Konkurs, Zahlungseinstellung oder gerichtlicher Umschuldung des Kunden kann der Unternehmer ohne Inverzugsetzung den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich auflösen.

Sicherheit für Geschäftskunden

10. Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden kann der Unternehmer ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung verlangen, bevor er den Vertrag ausführt oder fortsetzt.

Vergütung für Geschäftskunden

11. Der Unternehmer muss einem Geschäftskunden niemals eine andere Entschädigung zahlen, als dies in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist. Andere direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Schäden Dritter, entgangenen Gewinn und dergleichen, muss er nicht ersetzen.

Anfahrtskosten

12. Der Unternehmer kann Anfahrtskosten berechnen, wenn dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht im Vertrag enthalten ist, kann der Unternehmer immer Anfahrtskosten berechnen, außer im Fall einer Nichtkonformität.

ARTIKEL 6 • Lieferzeit

1. Die Lieferzeit ist die vereinbarte Zeit, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferzeit ist fix, es sei denn, im Vertrag ist eine voraussichtliche Lieferzeit angegeben. Ist keine Lieferzeit vereinbart, gilt bei einem Verbraucherkauf eine feste Lieferzeit von 30 Tagen.

2
. Wird die voraussichtliche Lieferzeit nicht eingehalten, wird dem Unternehmer eine Nachfrist zur Nachlieferung eingeräumt. Die Verlängerungslaufzeit beträgt maximal einen Monat, jedoch niemals länger als die ursprüngliche Lieferzeit. Preiserhöhungen innerhalb dieser Frist dürfen nicht weitergegeben werden.

3. Wird die Nachfrist oder die vereinbarte Lieferzeit überschritten, kann der Kunde den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auflösen und/oder Schadensersatz verlangen.

4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen oder vereinbarten Lieferzeit haftet der Unternehmer bei einem Vertrag mit einem Unternehmer nicht für Folgeschäden jeglicher Art.

5. Im Falle einer Vereinbarung mit einem Verbraucher muss der Unternehmer den Schaden ersetzen, der mit der Überschreitung zusammenhängt und der ihm teilweise im Hinblick auf die Art der Haftung und die Art des Schadens zugerechnet werden kann. Der Verbraucher muss den Schaden so weit wie möglich begrenzen.

6. Ist vereinbart, dass eine Bestellung durch den Unternehmer nach Benachrichtigung des Verbrauchers erfolgt (Bestellung auf Abruf), beginnt die vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferzeit mit dem Abrufdatum. Der Abruf muss innerhalb von neun Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Abruf, wird der Unternehmer den Kunden schriftlich mahnen und ihm eine Frist von maximal drei Monaten zum Abruf einräumen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als gekündigt und Artikel 12 findet Anwendung.

ARTIKEL 7 • Rechte und Pflichten des Unternehmers

1. Der Unternehmer liefert die Produkte ordnungsgemäß, ordnungsgemäß und wie im Vertrag vereinbart. Die Arbeiten werden ordnungsgemäß, ordnungsgemäß und vereinbarungsgemäß ausgeführt.

2. Der Unternehmer hält bei der Lieferung von Produkten und der Ausführung von Arbeiten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ein.

3. Der Unternehmer wird den Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss darauf hinweisen, dass der Kunde die Eignung des Ortes, an dem die Arbeiten auszuführen sind, sicherstellt, wie beispielsweise die Einhaltung der Bau- und/oder Installationsvorschriften . Wenn der Unternehmer nicht (rechtzeitig) darauf hinweist, muss er den direkten Schaden und die Kosten ersetzen, die dem Verbraucher entstehen, und er trägt jeden Schaden selbst.

4. Der Unternehmer weist den Kunden außerdem darauf hin:

  • Ungenauigkeiten bei der Zuweisung oder der zugewiesenen Arbeit, z.B. Arbeiten auf einem nicht tragfähigen Untergrund;
  • der Mangel oder die Ungeeignetheit bestimmter Gegenstände, z.B. vom Verbraucher zur Verfügung gestellter Materialien oder Hilfsmittel; Dies gilt nur, wenn der Unternehmer sie kennt oder vernünftigerweise kennen müsste. Unterlässt der Unternehmer dies, haftet er für den Schaden, es sei denn, der Schaden ist ihm nicht zuzurechnen.

5. Der Unternehmer erteilt, wenn er vom Kunden informiert wurde (siehe Artikel 8 Absatz 5), die Information über die Notwendigkeit des Einsatzes besonderer Hilfsmittel wie einer Hebebühne oder eines Krans, die von ihm erwartet werden können, soweit seine Fachkenntnisse reichen. Die Parteien vereinbaren, auf wessen Rechnung und Gefahr der Einsatz der besonderen Hilfsmittel erfolgt.

6. Der Unternehmer setzt die Arbeit nach dem Start regelmäßig fort.

7. Der Unternehmer stellt sicher, dass die Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die Experten für diese Arbeiten sind.

8. Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten durch Umstände, die der Verbraucher zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist.

9. Hat der Kunde Wünsche zur Schalldämmung eines Fußbodens (z. B. in Wohnungen), wird der Unternehmer den Kunden um eine Aufstellung bitten, die den gemessenen Wert des Unterbodens und des Estrichs enthält. Tut der Kunde dies nicht oder ist diese nicht vorhanden, wird der Unternehmer den Kunden nach Lieferung auf eine mögliche Minderung des Schallschutzes hinweisen. Der Unternehmer stellt sicher, dass er die vorgesehene schalldämmende Wirkung der gelieferten Produkte nachweisen kann, beispielsweise durch Vorlage von Produktinformationen des Lieferanten des Zwischenbodens.

ARTIKEL 8 • Rechte und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt sicher, dass der Unternehmer die Produkte liefern und die Arbeiten ausführen kann.

2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Unternehmer rechtzeitig über die erforderlichen Genehmigungen (Genehmigungen etc.) und die für die Arbeiten wichtigen Daten (z. B. die Lage von Leitungen) verfügt.

3. Der Kunde stellt sicher, dass der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, geeignet ist, wie z. B.:

  • der Raum ist glasdicht und ordnungsgemäß verschließbar;
  • Böden sind frei von Kalk-, Zement- und Schmutzresten sowie losen Teilen;
  • die Bau- und/oder Installationsvorschriften eingehalten wurden;
  • Installationspunkte, Leitungen und Abflussrohre sind gemäß Zeichnung des Unternehmers vorhanden;
  • Strom, Heizung, fließendes Wasser und ausreichende Belüftung sind vorhanden. Unterlässt der Kunde dies, muss er den nachweisbaren direkten Schaden und die angemessenen Kosten ersetzen, die dem Unternehmer entstanden sind, und trägt gegebenenfalls seinen eigenen Schaden.

4. Der Kunde trägt das Schadensrisiko durch: • Ungenauigkeiten bei der übertragenen Arbeit;

  • Ungenauigkeiten in den vom Kunden geforderten Konstruktionen und Methoden;
  • Mängel an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an denen die Arbeiten durchgeführt werden;
  • Mängel an vom Kunden beigestellten Materialien oder Werkzeugen.
  • Der Unternehmer weist den Kunden auf die in Artikel 7 Absatz 4 genannten Punkte hin.

5. Der Kunde informiert den Unternehmer über besondere Umstände, die beispielsweise den Einsatz einer Hebebühne oder eines Krans erforderlich machen. Die Parteien vereinbaren, wer die Kosten und das Risiko des Einsatzes der besonderen Hilfsmittel trägt. Hat der Kunde diese Angaben nicht gemacht, gehen die Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeugen zu seinen Lasten.

6. Der Kunde stellt sicher, dass durch Dritte auszuführende Arbeiten und/oder Lieferungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen, damit die Ausführung der Arbeiten nicht verzögert wird. Kommt es dennoch zu einer Verzögerung, wird der Kunde dies dem Unternehmer rechtzeitig mitteilen.

7. Der Kunde stellt sicher, dass in dem Raum, in dem die Arbeiten stattfinden oder stattgefunden haben, keine anderen Arbeiten durchgeführt werden, die zu Schäden am Werk des Unternehmers führen könnten.

8. Der Kunde stellt sicher, dass der Lieferort gut erreichbar und rechtzeitig verfügbar ist und alles getan wird, um eine reibungslose Anlieferung/Lieferung zu ermöglichen.

9. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Arbeiten aufgrund von Umständen im Sinne dieses Artikels, hat der Auftraggeber den dem Unternehmer dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn diese Umstände dem Auftraggeber zuzurechnen sind.

10. Der Kunde geht pfleglich mit den auf der Baustelle befindlichen Gegenständen, Materialien und Werkzeugen des Unternehmers um.

11. Der Kunde, der entgegen dem ausdrücklichen Rat des Unternehmers dennoch bestimmte Tätigkeiten vom Unternehmer ausführen lassen möchte, haftet selbst für den dadurch verursachten Schaden.

12. Der Kunde kann den Unternehmer nicht verpflichten, Arbeiten zu erbringen, die den Arbeitsbedingungen widersprechen.

ARTIKEL 9 • Lagerung von Produkten

1. Werden die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht angenommen, außer wenn die Produkte mangelhaft sind, wird der Unternehmer innerhalb angemessener Frist eine zweite Lieferung vornehmen. Nach Verweigerung oder nach erneuter Lieferung kann der Unternehmer Lagerkosten und weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten berechnen.

2. Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen, kann der Unternehmer:
a. Erfüllung des Vertrages verlangen und Lagerkosten sowie weitere nachweisbare Schäden und angemessene Kosten in Rechnung stellen oder;
b. betrachten den Vertrag gemäß der Regelung in Artikel 12 als storniert. Zusätzlich zu den Stornokosten kann der Unternehmer auch Lagerkosten berechnen.

3. Wurden die Produkte vom Kunden bezahlt, lagert der Unternehmer die Produkte maximal 3 Monate, vorbehaltlich der Berechnung angemessener interner oder externer Lagerkosten. Dabei berücksichtigt der Unternehmer den Verkaufswert der Produkte und die Dauer der Lagerdauer, sofern hierüber keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nimmt der Kunde die Lieferung nach 3 Monaten immer noch nicht an, gilt der Vertrag als storniert und der Unternehmer kann zusätzlich zu der in Artikel 12 genannten Stornogebühr angemessene Lagerkosten berechnen. Er hat dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen.

4. Das Feuer- und Lagerschadensrisiko wird bei einem Verbraucherkauf auf Kosten des Unternehmers versichert.

ARTIKEL 10 • Transport und Beschädigung bei Lieferung

1. Der Transport der Produkte ist im Preis inbegriffen, außer bei Take-Away-Artikeln oder wenn etwas anderes vereinbart wurde. Das Risiko für Beschädigung und Verlust während des Transports trägt der Unternehmer. Werden die Produkte von einem professionellen Spediteur geliefert, sorgt der Unternehmer für eine ordnungsgemäße Versicherung.

2. Werden bei der Lieferung Schäden festgestellt, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Wenn bei der Lieferung keine Möglichkeit besteht, einen Schaden festzustellen, wird der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Es empfiehlt sich, sichtbare Schäden spätestens innerhalb von 2 Werktagen dem Unternehmer zu melden.

3. Veranlasst der Käufer den Transport selbst, muss er möglichst nach der Lieferung, aber vor dem Transport prüfen, ob die Produkte unbeschädigt und vollständig sind.

ARTIKEL 11 • Zahlung des Kaufpreises

Kaufen und verkaufen

1. Die allgemeine Zahlungsbedingung ist die Zahlung bei Lieferung (Bar- oder Debitkartenzahlung), auch wenn die Auftragsarbeiten (Dienstleistungen) im Vertrag enthalten sind. Der Kunde kann auch sicherstellen, dass der Betrag bereits vor Lieferung auf dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben wurde.

2. Es ist gesetzlich zulässig, eine andere Zahlungsbedingung zu vereinbaren, jedoch ist es gesetzlich verboten, einem Verbraucher nur die Vorauszahlung des (Rest-)Kaufpreises als Zahlungsbedingung anzubieten.

3. Der Unternehmer, der in Teilen liefert, kann bei jeder Teillieferung Zahlung für den gelieferten Teil verlangen. Für jede Teillieferung erhält der Kunde eine Teilrechnung.

Vergabe von Werken (Dienstleistungen)

4. Bei Auftragsvergabe (ausschließlich Dienstleistungen und ggf. Kleinteile) vereinbaren die Parteien schriftlich, dass die Zahlung in Raten proportional zum Arbeitsfortschritt erfolgt. Dabei werden die maximalen Anzahlungsprozentsätze für Verbraucher berücksichtigt (siehe Artikel 5 Absatz 2). Sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • bei Ausgabe des Befehls 25% bzw. 15% der vereinbarten Summe in Abhängigkeit vom maximalen Anzahlungsprozentsatz von Artikel 5 Absatz 2
  • proportional zum Fortschritt der Arbeiten, bis zu 60% der vereinbarten Summe
  • sofort nach Lieferung an 90% der vereinbarten Summe und
  • innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung den restlichen Prozentsatz.

Der Kunde erhält hierfür immer eine Teilrechnung.

Rechnungen mit Zahlungsziel

5. Die Zahlung einer Rechnung oder Teilrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach Zugang, sofern nicht anders vereinbart.

Späte Zahlung

6. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er ohne Inverzugsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Gleichwohl versendet der Unternehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, in der er den Kunden auf seinen Zahlungsverzug hinweist. Der Unternehmer gibt ihm Gelegenheit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung und weist auf die Folgen hin, wenn er dieser nicht nachkommt.

7. Nach Ablauf dieser weiteren Frist kann der Unternehmer den fälligen Betrag ohne weitere Inverzugsetzung einziehen. Die damit verbundenen (Inkasso-)Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind auf einen maximalen Prozentsatz der Hauptsumme begrenzt, der gesetzlich und durch Vorschriften zulässig ist.

8. Der Unternehmer kann Verbrauchern die gesetzlichen Zinsen berechnen, wenn die Zahlung nach Ablauf der Frist des Absatzes 5 immer noch nicht erfolgt ist. Die Zinsen können ab dem in Absatz 4 genannten Zeitraum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Bei einem Geschäftskunden kann der Unternehmer nach Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist die gesetzlichen Handelszinsen berechnen.

Aussetzung der Zahlungspflicht

9. Bei Beanstandungen darf der Kunde nur den Teil der Rechnung zurückbehalten, der im angemessenen Verhältnis zu Inhalt und Schwere der Beanstandung steht. Der Unternehmer darf diesen Teil seiner Rechnung bei berechtigten Beanstandungen nicht einziehen. Der andere Teil des Kauf-/Vertragspreises ist vom Kunden innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen.

10. Ist Ratenzahlung nur für Auftragsarbeiten vereinbart und führt der Unternehmer die Arbeiten nicht fort, kann der Auftraggeber die Ratenzahlung aussetzen. Zuvor übersandte Teilrechnungen sind vom Kunden innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

ARTIKEL 12 • Stornierung

1. Storniert der Kunde, schuldet er Schadensersatz. Diese basiert auf entgangenen Einnahmen des Unternehmers. Die Vergütung setzt sich aus der Rohertragsmarge (fixe und variable Kosten, Gewinnaufschlag) abzüglich nicht angefallener variabler Kosten, wie z. B. Lieferkosten, zusammen. Die Entschädigung beträgt 30% des Kauf-/Vertragspreises, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Dies ist 50%, wenn der Kunde storniert, während ihm bereits mitgeteilt wurde, dass die (Teil-)Lieferung erfolgen kann. Die genannten Prozentsätze basieren auf Branchendurchschnitten.

2. Die in Absatz 1 genannten Prozentsätze sind fest, es sei denn, der Unternehmer weist einen höheren Schaden nach oder der Kunde plausibel macht, dass der Schaden geringer ist.

3. Eine Stornierung erfolgt vorzugsweise schriftlich. Im Falle einer mündlichen Stornierung bestätigt der Unternehmer diese schriftlich.

4. Beim Kauf einer Küche kann ein Verbraucher innerhalb von 2 Tagen, beginnend am Tag nach dem Kaufabschluss, schriftlich gegen einen festen Prozentsatz von 5% des Kaufpreises mit einem Mindestbetrag von 500 € stornieren. Hat der Verbraucher keinen e -Mail-Adresse des Unternehmers, kann er auch per Einschreiben kündigen. Er weist dann durch den datierten Versandnachweis nach, dass der Brief innerhalb von 2 Tagen versandt wurde.

5. Der Verbraucher muss im Falle eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen oder Fernabsatzvertrags keine Stornierungskosten zahlen, wenn er von dem gesetzlichen Widerrufsrecht und Artikel 18 D für diese Verkaufsart Gebrauch macht.

6. Im Falle einer unlauteren Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes über unlautere Geschäftspraktiken kann ein Verbraucher den Vertrag kostenlos auflösen. Dass dies der Fall ist, muss der Verbraucher nachweisen.

ARTIKEL 13 • Mehrkosten, zusätzliche Arbeit und/oder weniger Arbeit

Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Durchführung oder Fortsetzung der Arbeiten nicht ermöglicht hat, trägt der Kunde. Mehrarbeit und/oder Minderarbeit werden fair abgerechnet. Unter Mehrarbeiten sind unter anderem zu verstehen: alle Arbeiten und Lieferungen, die nicht im Vertrag enthalten sind und vom Kunden verlangt werden. Unter weniger Arbeit wird verstanden: der Teil der Vereinbarung, der nicht mit Zustimmung beider Parteien ausgeführt wird. Nicht belegbare Flächen wie z.B. Säulen und Nischen sowie Schnittverluste sind nicht weniger Arbeit. Auf Wunsch des Kunden überlässt der Unternehmer Restbestände beim Kunden.

ARTIKEL 14 • Undurchführbarkeit der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt

1. Wenn die Erfüllung des Vertrages aus einem Grund, der nicht einer der Parteien zuzurechnen ist, vorübergehend unmöglich ist, wird die andere Partei für diesen Zeitraum von ihren Verpflichtungen befreit.

2. Wenn einer der Parteien die Erfüllung des Vertrages aus Gründen, die ihr nicht zuzurechnen sind, ganz oder teilweise dauerhaft unmöglich wird, werden beide Parteien alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Vertrag noch zu erfüllen. Darüber werden die Parteien beraten. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, haben sie das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise gegen Zahlung der angemessen entstandenen und noch entstehenden Kosten an die andere Partei aufzulösen.

ARTIKEL 15 • Konformität und Garantie

1. Das gelieferte Produkt muss diejenigen Eigenschaften aufweisen, die der Verbraucher bei normalem Gebrauch im Rahmen der Vereinbarung erwarten kann (Konformität). Dies gilt auch für Sondernutzungen, sofern dies bei Vertragsschluss zwischen den Parteien vereinbart wurde. Wird diese Erwartung nicht erfüllt, hat der Verbraucher Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, Auflösung und/oder Preisminderung.

2. Der Unternehmer gewährt zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen aus Absatz 1 volle 2 Jahre Garantie auf die gelieferten Produkte. Die Parteien können auch schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die 2-Jahres-Garantie gilt nicht für Mängel, die auf eine nicht dem Bestimmungsort entsprechende Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem Verbraucherkauf macht der Unternehmer dies plausibel. Der Unternehmer trägt die Kosten der Reparatur bzw. Ersatz, inkl. Fracht- und Anfahrtskosten; Wenn der Mangel ordnungsgemäß behoben werden kann, muss der Unternehmer das Produkt nicht ersetzen. Bei Umzug des Kunden ins Ausland werden Fracht- und Anfahrtskosten auf Basis der ursprünglichen Lieferadresse erstattet.

3. Nach dem Gesetz hat der Kunde seinen Schaden so weit wie möglich zu verhindern oder zu begrenzen.

4. Auch nach Ablauf der zweijährigen Garantie in Absatz 2 kann ein Verbraucher noch Rechte nach dem Gesetz haben (wie in Absatz 1 beschrieben). Der Unternehmer kann sich dann nicht auf das Erlöschen dieser Garantie berufen.

5. Die Erfüllungs- und Gewährleistungspflichten des Unternehmers nach den Absätzen 1 und 2 fallen nicht unter die Anzahlungsregelung nach Art. 19. Im Falle der Insolvenz/Zahlungseinstellung/gesetzlichen Schuldensanierung des Unternehmers kann der Kunde als Gläubiger beim Insolvenzverwalter melden.

6. Soweit der Hersteller der Produkte gegenüber dem Unternehmer eine weitergehende Garantie abgibt, gilt diese Garantie auch gegenüber dem Kunden.

7. Gewährleistungsbestimmungen gelten nur für die dem Bestimmungsort entsprechende Verwendung der gelieferten Produkte oder der ausgeführten Arbeiten oder bei besonderer Verwendung, wenn dies vereinbart ist.

8. Der Kunde muss sich wie ein guter Kunde verhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Produkt ordnungsgemäß und angemessen gewartet und behandelt wird.

9. Abweichungen in Farbe, Verschleißfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen nach den einschlägigen handelsüblichen Normen oder Handelsbräuchen fachmännisch zumutbar sind.

10. Ausgenommen von der Gewährleistung in Absatz 2 sind: (Einweg-)Batterien, auswechselbare Leuchtmittel, Wohnaccessoires und normale Abnutzung.

ARTIKEL 16 • Haftung

Der Unternehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Ursachen, die er nicht kannte oder hätte kennen müssen, es sei denn, er haftet nach dem Gesetz oder es wurde etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese Ursachen können zum Beispiel sein:

  • das Auftreten von Schrumpfnähten und/oder Haarrissen durch allmählichen Baufeuchteverlust nach Neubau oder Renovierung;
  • Entstehung von Verfärbungen, Schrumpfnähten und/oder Haarrissen durch direkte Einwirkung von Wärmequellen wie Sonne, Zentralheizungsrohre und Kamine;
  • ein zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtigkeitsanteil in dem betreffenden Raum und den umgebenden Räumen oder eine extreme Änderung davon;
  • eine fehlerhafte Beschaffenheit des Zwischen- und/oder Unterbodens, wenn und soweit dieser nicht vom Unternehmer verlegt wurde, oder ein unzureichend ebener Unterboden, wenn er nicht vom Unternehmer verlegt wurde. Vor Beginn der Arbeiten zeigt der Unternehmer dem Auftraggeber die unzureichende Ebenheit an;
  • der Boden nicht dauerhaft trocken ist, sofern der Unternehmer zuvor die Feuchtigkeit der Böden gemessen hat und das Ergebnis davon ausreichend war.

ARTIKEL 17 • Reklamationen und Schäden

1. Beschwerden über die Durchführung des Vertrages oder Schäden am Eigentum des Kunden, die durch den Unternehmer verursacht wurden, müssen vollständig und klar beschrieben an den Unternehmer gerichtet werden. Dies sollte vorzugsweise schriftlich und in jedem Fall zeitnah erfolgen.

2. Besteht bei der Lieferung keine Möglichkeit, Beanstandungen und Schäden an der gelieferten Ware oder am Eigentum des Kunden zu beobachten und/oder zu melden, muss der Kunde Beanstandungen oder Schäden so schnell wie möglich danach, vorzugsweise innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung, schriftlich melden . Geht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Benachrichtigung beim Unternehmer ein, wird davon ausgegangen, dass die Produkte unbeschädigt geliefert wurden und/oder keine Schäden durch den Unternehmer verursacht wurden.

3. Im Schadensfall wird der Kunde dem Unternehmer zugunsten seiner Haftpflichtversicherung Gelegenheit zur Besichtigung und Bewertung des Schadens durch oder in seinem Namen geben. Der Kunde wirkt auch bei Reparaturen durch oder im Auftrag des Unternehmers mit.

4. Beanstandungen, die erst nach Lieferung auftreten, werden so schnell wie möglich nach ihrer Entstehung – spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung – vorzugsweise schriftlich angezeigt.

5. Eine nicht rechtzeitige Reklamation kann dazu führen, dass der Kunde seine Rechte in diesem Bereich verliert.

6. Um eine Streitigkeit dem Streitbeilegungsverfahren zu unterwerfen, müssen die Voraussetzungen in Artikel 20, Absätze 2 und 3 erfüllt sein.

ARTIKEL 18 • Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

A - Die Vereinbarung

1. Hat der Verbraucher das Angebot elektronisch angenommen, bestätigt der Unternehmer den Eingang unverzüglich elektronisch. Solange dies noch nicht geschehen ist, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.

2. Wird der Vertrag auf elektronischem Weg geschlossen, trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, trifft der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

3. Der Unternehmer kann – sofern gesetzlich zulässig – prüfen, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und ob Umstände vorliegen, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Gibt dies einen triftigen Grund, den Vertrag nicht abzuschließen, kann der Unternehmer eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen ablehnen oder besondere Bedingungen festlegen.

4. Spätestens bei Lieferung der Ware und/oder Dienstleistung übermittelt der Unternehmer folgende Informationen:
a. die Besuchsadresse des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
b. die Bedingungen, unter denen und wie der Verbraucher das Widerrufsrecht ausüben kann, oder eine klare Aussage über den Ausschluss des Widerrufsrechts;
c. Informationen über Garantien und bestehenden Kundendienst;
d. den Preis des Produkts oder der Dienstleistung, einschließlich Steuern, etwaiger Lieferkosten und der Zahlungs-, Liefer- oder Vertragserfüllungsmethode;
e. wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular. Diese Informationen müssen vom Verbraucher gespeichert und abgerufen werden können.

B - Widerrufsrecht

1. Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts – auch in Kombination mit einer Dienstleistung – während einer Bedenkzeit von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Unternehmer kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, ihn aber nicht dazu verpflichten, ihn anzugeben.

2. Die Widerrufsfrist gemäß Absatz 1 beginnt am Tag, nachdem das Produkt vom Verbraucher erhalten wurde oder auf Wunsch des Verbrauchers das Produkt in seinem Namen erhalten hat. Bei mehreren Teillieferungen aus einer Bestellung beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem die letzte Teillieferung beim oder im Namen des Verbrauchers eingeht.

3. Für reine Dienstleistungen beginnt die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit am Tag nach Vertragsschluss. Verlängerte Bedenkzeit für Produkte und Dienstleistungen, wenn Sie nicht über das Widerrufsrecht informieren:

4. Hat der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht bereitgestellt, endet die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der Bedenkzeit gemäß Absatz B.

5. Sobald der Unternehmer die in Absatz 4 genannten Informationen bereitstellt, endet die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.

C - Pflichten des Verbrauchers während der Bedenkzeit

1. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur so auspacken oder verwenden, wie dies erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und den Betrieb des Produkts zu bestimmen. Der Verbraucher kann das Produkt so handhaben und prüfen, wie es ihm in einem Geschäft gestattet wäre.

2. Geht der Verbraucher weiter als in Absatz C1 beschrieben, haftet er für jegliche Wertminderung des Produkts.

3. Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm vor oder bei Vertragsschluss die obligatorische Information über das Widerrufsrecht nicht erteilt hat.

D - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher und Kosten dafür

1. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er dies dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist über das Muster-Widerrufsformular oder auf andere eindeutige Weise mitteilen.

2. So bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach dieser Benachrichtigung, wird der Verbraucher das Produkt zurücksenden oder es (einem bevollmächtigten Vertreter) des Unternehmers übergeben. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher ist rechtzeitig zurückgekehrt, wenn er das Produkt vor Ablauf der Widerrufsfrist zurücksendet.

3. Der Verbraucher gibt das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, so weit wie möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

4. Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.

5. Der Verbraucher trägt die direkten Kosten der Rücksendung des Produkts im Falle eines Fernabsatzvertrags, außer:
a. wenn der Unternehmer nicht mitgeteilt hat, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat; oder
b. wenn der Unternehmer angibt, die Kosten selbst zu tragen. Bei einem Vertragsabschluss außerhalb des Verkaufsgebietes trägt der Unternehmer die Rücksendekosten der Ware.

6. Wenn der Verbraucher widerruft, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung während der Bedenkzeit begonnen wird, zahlt der Verbraucher die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleistete Arbeit.

7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn:
a. der Unternehmer hat dem Verbraucher nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung im Falle des Widerrufs oder das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt; oder
b. der Verbraucher hat nicht ausdrücklich verlangt, dass der Dienst gestartet wird.

8. Im Falle des Rücktritts werden alle Nebenabreden aufgelöst.

E - Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt

1. Sofern der Unternehmer den Widerruf durch den Verbraucher auf elektronischem Weg ermöglicht, wird er unverzüglich nach Eingang eine Eingangsbestätigung versenden.

2. Der Unternehmer erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich berechneter Lieferkosten, spätestens 14 Tage nach dem Tag des Widerrufs. Er kann mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat, es sei denn, der Unternehmer holt das Produkt selbst ab oder der Verbraucher weist nach, dass er das Produkt zurückgesandt hat.

3. Der Unternehmer verwendet für die Erstattung die gleichen Zahlungsmittel, die der Verbraucher verwendet hat, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenfrei.

4. Hat sich der Verbraucher für eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung entschieden, muss der Unternehmer die Mehrkosten für die teurere Versandart nicht erstatten.

F - Ausschluss Widerrufsrecht

Der Unternehmer kann folgende Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn er dies rechtzeitig vor Vertragsschluss im Angebot deutlich gemacht hat:

1. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:
a. die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
b. Der Verbraucher hat erklärt, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.

2. Nach Verbraucherspezifikationen hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Verbraucherauswahl oder -entscheidung hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.

3. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung entfernt wurde.

4. Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach Lieferung unwiderruflich mit anderen Produkten vermischt sind.

ARTIKEL 19 • Anzahlungsvereinbarung

(Ausführliche Informationen über die Regelung finden Sie unter www.cbw-erkend.nl) Diese Regelungen gelten nur für einen Vertrag im Bereich der Wohnungseinrichtung, der in einem Ladengeschäft oder außerhalb des Verkaufsbereichs (z die Straße oder einige Börsen). Die Verordnung gilt nicht für Fernabsatzverträge, z.B. in einem Webshop. Die Regelung greift, wenn dem Verbraucher im Falle der Insolvenz/Moratorium/gesetzlichen Schuldensanierung des Unternehmers eine Ware und/oder Dienstleistung nicht zur Verfügung gestellt wird, obwohl er eine Anzahlung geleistet hat. Durch diese Regelung kann der Verbraucher einen Ersatzvertrag mit einem anderen CBW-anerkannten Einrichtungshaus abschließen. Die Anzahlung wird von und für Rechnung dieses CBW-anerkannten Einrichtungshauses vom Preis abgezogen. Es wird kein Geld zurückerstattet.

1
. Das Schema hat die folgenden Bedingungen:
a. Der Verbraucher reicht einen schriftlichen Widerspruch gegen die Anzahlungsregelung bei der SG CBW ein. Sie können dies über www.cbw-erkend.nl tun. Dieser Einspruch muss der SG CBW spätestens drei Monate, nachdem der Konkurs/die Zahlungseinstellung/die gesetzliche Schuldensanierung erklärt wurde und der Treuhänder die in Absatz 1b genannten Nachweise erbracht hat, zugehen.
b. Der Verbraucher wird in jedem Fall eine Kopie des Vertrags, einen Zahlungsbeleg und eine Kopie der Mitteilung des Empfängers/Verwalters vorlegen, dass der Vertrag nicht erfüllt und die Anzahlung nicht zurückerstattet wird.
c. Der Verbraucher ist verpflichtet, seine Forderung gegen den ursprünglichen Unternehmer (bis zum maximalen Anzahlungsprozentsatz in § 5 Abs. 2) an die SG CBW abzutreten.

2. Die SG CBW teilt Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang mit, ob der Einspruch berechtigt ist. In diesem Fall wird die SG CBW einen schriftlichen Nachweis erbringen, mit dem der Verbraucher einen Ersatzvertrag abschließen kann. Eine Liste von Unternehmern, möglichst im gleichen (Preis-)Segment, kann unter www.cbwerkend.nl eingesehen werden. Außerdem wird erläutert, wie diese Liste zusammengestellt wird. Der Verbraucher kann der SG CBW Vorschläge unterbreiten.

3. Für den Abschluss des Ersatzvertrages gelten folgende Regelungen:
a. Der Verbraucher übergibt den Nachweis des SG CBW nach Absatz 2 unverzüglich dem Unternehmer, mit dem der Ersatzvertrag abgeschlossen wird.
b. Der Verbraucher schließt den Ersatzvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Nachweises ab.
c. Die Anzahlung des Verbrauchers wird vom Neupreis abgezogen, jedoch nicht mehr als 25 bzw. cbw-erkend .NL). Der Prozentsatz von 15% gilt für:

  • Küchen-/Badezimmer(teile) und Sanitärprodukte und/oder damit verbundene Arbeiten;
  • Parkett, Massivholzdielen, Treppenrenovierung, Marmoleum, PVC, Naturstein, Kies, (Kies-)Fliesen, Guss, Beton, Betonoptik, Kork- und Laminatböden und/oder im Zusammenhang mit diesen Produkten auszuführende Arbeiten.
  • alle anderen Produktgruppen und/oder Dienstleistungen, wenn sie auf www.cbw-erkend.nl aufgeführt sind.

d. Der in der Liste genannte Unternehmer wirkt beim Abschluss von Ersatzverträgen mit. Er darf eine Ersatzvereinbarung nur verweigern, wenn er der SG CBW glaubhaft machen kann, dass dies in seinem Fall unzumutbar ist.
e. Der Unternehmer, mit dem der Verbraucher einen Ersatzvertrag abschließen möchte, behält seinen eigenen normalen Verkaufspreis bei. Das muss nicht derselbe Preis sein wie der ursprüngliche Unternehmer. Die Regelung ist daher keine Preisgarantie. Spezielle Werbe-, Ausverkaufs- oder Angebotsartikel sind möglicherweise nicht im Angebot enthalten.

4. Nicht von der Anzahlungsregelung abgedeckt:

  • Fernabsatzverträge;
  • Vereinbarungen mit Unternehmenskäufern;
  • die Produktgarantie nach Artikel 15;
  • Abschluss eines Ersatzvertrages ohne Prüfung durch SG CBW (siehe Abs. 1 und 2);
  • die Selbstbeteiligung über den angegebenen Prozentsätzen.

Die Regelung kann auch nicht geltend gemacht werden, wenn der Konkursverwalter sicherstellt, dass er oder eine andere Partei die ursprüngliche Vereinbarung unter denselben Bedingungen erfüllen kann.

ARTIKEL 20 • Streitbeilegung

1. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern über den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen mit einem Mindestbetrag (Kauf) von 250 € können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer vor die Stichting UitspraakZaak.nl gebracht werden. Wie das funktioniert und wie eine Streitigkeit vor Gericht gebracht werden kann, können Sie unter www.cbw-erkend.nl oder www.uitdictzaak.nl nachlesen.

2. Der Verbraucher muss seine Beschwerde zunächst dem Unternehmer melden. Dem Unternehmer muss die Möglichkeit gegeben werden:

  • auf die Beschwerde reagieren und;
  • die Beschwerde anerkennen oder ablehnen und;
  • eine anerkannte Beschwerde lösen. Die Lösungsfrist beträgt 6 Wochen, es sei denn, der Unternehmer hat eine andere angemessene Frist angegeben, die zur Lösung der Beschwerde erforderlich ist, in diesem Fall gilt die vom Unternehmer mitgeteilte Frist.

3. Wenn der Unternehmer ein Angebot zur Lösung der Beschwerde gemacht hat und der Verbraucher damit nicht einverstanden ist, muss der Verbraucher dieses Angebot nachweislich ablehnen. Wird das Angebot vom Verbraucher abgelehnt, hat der Unternehmer weitere zwei Wochen Zeit, um ein angepasstes Angebot zu unterbreiten. Wenn der Verbraucher nicht einverstanden ist, lehnt er den Vorschlag nachweislich ab, bevor der Streit behandelt werden kann.

4. Wenn die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 nicht erfüllt sind, kann die Streitigkeit nicht behandelt werden.

5. Der Verbraucher kann die Streitigkeit bis zu 12 Monate nach Einreichung seiner Beschwerde beim Unternehmer dem Schlichter vorlegen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

6. Wenn der Verbraucher eine Streitigkeit dem Schlichter vorlegt, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.

7. Wünscht der Unternehmer die Schlichtung einer Streitigkeit durch den Schlichter, so hat er nach den Regelungen des Streitbeilegungsverfahrens vorzugehen. Wenn der Verbraucher nicht kooperieren möchte, steht es dem Unternehmer frei, die Streitigkeit vor Gericht zu bringen.

8. Die Streitigkeit kann vom Streitbeileger wie folgt beigelegt werden:

  • Vermittlung durch den Streitbeileger;
  • Vermittlung durch einen Sachverständigen;
  • eine verbindliche Entscheidung.

9. Die Regeln des Schiedsrichters können unter www.uitdictzaak.nl eingesehen werden.

10. Für die Bearbeitung einer Streitigkeit wird eine Gebühr fällig. Die Tarife sind auf www.uitdictzaak.nl angegeben

11. Nur das oben genannte Gericht oder der oben genannte Schlichter ist befugt, Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Bei Online-Käufen kann eine Beschwerde auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (http://ec.europa.eu/odr) gerichtet werden.

12. Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb der Niederlande sorgen selbst und auf eigene Kosten dafür, dass das fehlerhafte Produkt von einem Sachverständigen der Schlichtungsstelle beurteilt werden kann. Ist dies nicht möglich, genügt ein Sachverständigengutachten, das von einem Sachverständigen einer vom Heimatland des Verbrauchers anerkannten Schlichtungsstelle erstellt und von einem anerkannten Dolmetscher/Übersetzer ins Niederländische oder Englische übersetzt wurde.

13. In der Situation, in der der Verbraucher (teilweise) bezahlt hat und der Unternehmer ohne (legitimen) Grund nicht liefert oder von einer vereinbarten Lieferung nichts gehört hat, ist der Streitbeileger nur verpflichtet, einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, wonach die Behandlung endet. Der Verbraucher erhält das Reklamationsgeld zurückerstattet, wenn die Schlichtung nicht erfolgreich ist.

ARTIKEL 21 • Einhaltungsgarantie

1. Die SG CBW garantiert die Einhaltung eines verbindlichen Gutachtens der Streitschlichtungsstelle oder eines vom Schlichtungsgutachter aufgestellten Vergleichs, ausgenommen:

  • wenn der Unternehmer die verbindliche Auskunft innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Datum dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt hat, es sei denn, das Gericht bestätigt die verbindliche Auskunft und der Unternehmer erhebt keinen Rechtsbehelf;
  • wenn eine Situation nach Artikel 20 Absatz 13 vorliegt.

Der Verbraucher muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Unternehmer der verbindlichen Beratung oder der Vergleichsvereinbarung nachkommen musste, einen schriftlichen Einspruch bei der SG CBW (über www.cbw-erkend.nl) einreichen.

2. Nach Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie wird die SG CBW dem Unternehmer stets zunächst Gelegenheit zur Erfüllung geben. Der Verbraucher wirkt daran mit, auch wenn die vom Schiedsrichter gesetzten Fristen bereits abgelaufen sind.

3. Die SG CBW übernimmt keine Erfüllungsgarantie bei:
a. Konkurs/Zahlungseinstellung/gesetzliche Schuldensanierung des Unternehmers;
b. tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmers. Maßgeblich ist das Datum der Eintragung der Geschäftsauflösung in das Handelsregister oder ein früherer Zeitpunkt, an dem die SG CBW die tatsächliche Beendigung der (Vertriebs-)Tätigkeit der Gesellschaft glaubhaft machen kann.

4. Verpflichtet der Schiedsrichter einen Unternehmer zur Zahlung eines Betrages sowie zur Erbringung von Werkleistungen, so werden die Werkleistungen zunächst erbracht, bevor die Zahlung erfolgt, auch wenn die verbindliche Empfehlung eine andere Reihenfolge vorsieht.

5. Verpflichtet die verbindliche Beratung den Unternehmer zur Rücknahme eines Produkts, muss der Verbraucher kooperieren und dem Unternehmer Gelegenheit zur Rücknahme geben. An den Verbraucher zu erstattende Beträge sind erst nach Rücknahme zu zahlen, auch wenn sich aus der verbindlichen Anzeige eine andere Bestellung ergibt, es sei denn, der Unternehmer wirkt an der Erfüllung der verbindlichen Anzeige nicht mit.

6. Die Garantie ist beschränkt auf:
a. 10.000 € pro verbindlicher Beratung. Der Verbraucher tritt seine Forderung bis zur Höhe des gezahlten Betrages an SG CBW ab. SG CBW wird alle Anstrengungen unternehmen, soweit dies vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um ihre Forderung und jede verbleibende Forderung gegenüber dem Verbraucher ohne Kosten für den Verbraucher von dem fahrlässigen Teilnehmer einzutreiben. Wird der Teilnehmer vor Gericht verklagt, muss der Verbraucher aus praktischen Gründen auch den Selbstbehalt an SG CBW abtreten; und
b. bei Konkurs, Zahlungseinstellung, gerichtlicher Umschuldung oder tatsächlicher Beendigung der (Vertriebs-)Tätigkeit des Unternehmens:

  • höchstens 2.269 € pro Streitfall für Küchen-, Bad- oder Sanitäreinrichtungen und damit verbundene Arbeiten oder höchstens 1.361 € pro Streitfall für andere Produkte/Dienstleistungen; und
  • 25.000 € pro Teilnehmer für alle Ansprüche auf die Erfüllungsgarantien zusammen. Nach Ablauf der Frist, innerhalb derer sich der Verbraucher auf die Erfüllungsgarantie berufen kann, wird die SG CBW (die) begründete(n) Berufung(en) auf die Erfüllungsgarantie des/der Verbraucher(s) auszahlen. Übersteigen die gemeinsamen Berufungen € 25.000,- zahlt die SG CBW anteilig. Angestrebt wird eine Auszahlung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Frist zur Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie.

Auch hier gelten die letzten beiden Sätze des Absatzes 6 unter a.

ARTIKEL 22 • Niederländisches Recht

Alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht. Wenn der Verbraucher in einem anderen EU-Land als den Niederlanden ansässig ist und ihm das Gesetz dieses EU-Landes weitergehende Rechte einräumt, wird der Unternehmer diese Rechte geltend machen.© Koninklijke INretail, Postbus 762, 3700 AT Zeist